Haustür - Kratzer nach Einbau - wer war's?

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kaho674

kaho674

Kann ich so nicht bestätigen. Wir hatten einen Schaden in einer Terrassentür. Die kostet zwar weniger ok, aber da wurde überhaupt nicht gefackelt. Sofort neu, fertig.

Und so nen Kratzer in meiner Haustür würde ich mir nicht bieten lassen. Man muss allerdings auch sagen, dass unser GU und wir darauf bestanden haben, dass die Haustür als allerletztes kommt. Genau deswegen. Irgend jemand rennt immer dran mit der Leiter. Deswegen kam da vorübergehend ne Bautür rein.
 
A

Alex85

Mit GU ist aber anders, da er für die Dummheiten aller Gewerke den Kopf hin halten muss. Mit Einzelgewerken funktioniert das nicht, zugeben wird es keiner. Und wenn die Beweislage nicht erdrückend ist, bleibt es persönliches Pech.
 
B

Bookstar

Ein GU setzt dir wegen sowas auch keine neue Türe rein, vergiss das. Da bekommst eine kleine Entschädigung und das war es.
 
M

Mottenhausen

Mit GU ist aber anders, da er für die Dummheiten aller Gewerke den Kopf hin halten muss.
Wo hast du das denn her? Sobald die Tür auf der Baustelle angeliefert wurde, geht das Risiko auf ich über. Wenn du eine Bauleistungsversicherung hast, deckt diese die Tür bis zum Verbau ab, aber ab hier haftet dann die Haftpflicht des Verursachers des Kratzers. Wenn der nicht ausfindig gemacht werden kann. Also ein GU wird da nicht viel machen, außer vielleicht eine kleine Kulanzgutschrift.
 
A

apokolok

Das ist wirklich einfach Pech.
Gefühlt liest man das recht häufig.
Ich würde versuchen, es einfach unter normale Abnutzung für mich einzuordnen, es dauert nicht lange bis man selbst oder die lieben Kleinen sowieso überall ihre Spuren hinterlassen, das Streben nach Perfektion ist also zum Scheitern verurteilt.
Haste noch ein Foto für uns?
 
A

Alex85

Wo hast du das denn her? Sobald die Tür auf der Baustelle angeliefert wurde, geht das Risiko auf ich über. Wenn du eine Bauleistungsversicherung hast, deckt diese die Tür bis zum Verbau ab, aber ab hier haftet dann die Haftpflicht des Verursachers des Kratzers. Wenn der nicht ausfindig gemacht werden kann. Also ein GU wird da nicht viel machen, außer vielleicht eine kleine Kulanzgutschrift.
Das sehe ich (doppelt) anders.
Angeliefertes Material, das nicht verbaut ist, steht im Risiko des Handwerkers. Erst wenn verbaut, übernimmt die Bauleistungsversicherung, sofern der Schaden im Leistungsumfang abgedeckt ist (das wage ich zu bezweifeln)
Wenn alle Gewerke durch einen Kopf verantwortet werden und im Baubetrieb die Beschädigung eintritt, ist zumindest die Schuld beim GU mehr als naheliegend. Sich da rauszuwinden wäre mindestens moralisch sehr fragwürdig.
Der Einbau bedeutet auch noch keine Abnahme.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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