Hausübergabe Probleme und Lösungen gesucht?

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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O

Oberhäslich

Also nur einmal mit dem Makler zur Besichtigung durchgeschländert und dann gleich Kauf und Notar? Das ist natürlich mutig :) Wir haben ja nur ein Grundstück gekauft und da war ich sicher allein schon 4-5mal dort um mir alles anzuschauen und abzuchecken, mit den Nachbarn zu reden. Aber ja, bei Kauf immer vorher alles klären. Das kommt dann in den Kaufvertrag rein, wenns was Größeres ist, das man nicht so klären kann. Du verwechselst das vielleicht mit Anmietung wo man bei Wohnungsübergabe Mängel aufnimmt und nochmal abstellen lässt. In dem Fall ist aber ja jemand anders der Eigentümer.
 
H

hauskauf1987

Vermutlich ein mode ja,

Leider war bei den Bildern plötzlich wieder Namen drin...

Ja hab die Rechte im Kaufvertrag drin

Und zum Sportzimmer nur kraftsport etwas mit Hantel... Mein Power baue im Abstellraum Carport auf.

Frage :

Ich dachte jeder Mangel der bei der Hausübergabe festgestellt wird muss noch die Verkäuferin bezahlen?

Kann das jemand mal klären?
Das ist doch nicht dein ernst oder? Das ist doch kein Fernseher den du kaufst :O
 
N

NatureSys

Aber: wenn zwischen Notartermin und Hausübergabe noch was größeres kaputt gegangen ist, dann muss der Vor-Eigentümer sich darum noch kümmern (Mängelbeseitigung vornehmen). Zum Beispiel, wenn ein Fenster eingeschlagen wurde, Dachziegel im Sturm runtergefallen sind etc. Kleine Dinge lassen sich in der Regel kaum nachweisen, wenn nicht zum Notartermin schon ein Zustandsprotokoll erstellt wurde.
 
Y

ypg

Fehler die man dort feststellt muss noch der Verkäufer beheben.?
Was sind denn bei Dir Fehler? Es gibt keine „Fehler“. Abgesplitterte Türzargen oder ein Sprung in der Emaille sind Gebrauchsspuren bei einer Gebrauchtimmobilie. Wer von solchen Sachen von Fehlern spricht und meint, dass der Eigentümer jetzt das Haus „auf neu“ trimmen muss, der darf kein gebrauchtes Haus kaufen.
 
C

Costruttrice

Verkauft wird mit der Formulierung „wie gesehen“ oder auch „wie es steht und liegt“. Dh alle Mängel, die bis Kaufvertrag vorhanden waren und zu denen wegen Behebung nichts vereinbart wurde, hast du sozusagen akzeptiert und mitgekauft.
Wenn zwischen Notarvertrag und Hausübergabe etwas am Haus kaputt geht, dann ist das ein Mangel, für den der Verkäufer haftet. Damit sind aber nicht normale Gebrauchs- bzw Nutzungsspuren gemeint, denn meist wird das Haus ja in der Zwischenzeit bewohnt und da passiert halt schon mal ein Kratzer.
 
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