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tomekk21
Servus,
wir möchten unser Wohnhaus ( 1 Vollgeschoss + Dachgeschoss ) umbauen auf 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss.
In diesem Schritt bringen wir 2 Balkone an für das OG + DG.
Folgendes Problem:
In der HBO steht das Dachgeschoss oder Staffelgeschoss darf 2,30m Höhe max 3/4 der Fläche des darunterliegendem Geschoss haben.
Mit Fläche meinen Sie ja die BGF?
Zählt der Balkon vom OG jetzt dazu oder nicht? Soweit ich das verstanden habe zählt er nicht dazu.
Würde ich den Balkon quasi zu einer Loggia umbauen würde er aber dazu zählen?
Danke !
wir möchten unser Wohnhaus ( 1 Vollgeschoss + Dachgeschoss ) umbauen auf 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss.
In diesem Schritt bringen wir 2 Balkone an für das OG + DG.
Folgendes Problem:
In der HBO steht das Dachgeschoss oder Staffelgeschoss darf 2,30m Höhe max 3/4 der Fläche des darunterliegendem Geschoss haben.
Mit Fläche meinen Sie ja die BGF?
Zählt der Balkon vom OG jetzt dazu oder nicht? Soweit ich das verstanden habe zählt er nicht dazu.
Würde ich den Balkon quasi zu einer Loggia umbauen würde er aber dazu zählen?
Danke !