Hausverkäufer sagt vor Notartermin noch ab - Schufa

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Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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nordanney

Genau das wird nicht notwendig sein, wenn der Notar seine Arbeit ordentlich macht. Die wenigstens Käufer wollen noch zusätzlich Geld für einen RA ausgeben.
Genau aus diesem Grund wird er den Entwurf vorher versenden - er will eine ordentliche Beratung abgeben. Das geht halt nicht "im Vorbeigehen".
 
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nordanney

Genauso gut kann er das in einem Termin erledigen.
Weißt Du als Käufer, der vielleicht einmalig eine Immobilie kauft und damit die größte Investition seines Lebens tätigt, was in einem Kaufvertrag stehen wird und welche Fragen dazu zu stellen sind?
Mit Verlaub, das sind totale Laien. Da würde ich aus Selbstschutz doch keinen Vertrag mal eben unterschreiben, wenn ich mir nicht in Ruhe das Papier, meine Fragen und die Folgen aus den Vereinbarungen durch den Kopf gehen lassen könnte.

Ein Kaufvertrag für eine Immobilie, den Du mit ähnlich viel Vorbereitungszeit wie ein Haustürgeschäft (da gibt es wenigstens noch ein Widerrufsrecht) versiehst, kann nicht mal eben unterzeichnet werden.
 
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nordanney

Mit Verlaub: Das ist Unsinn. Der Notar unterliegt einem grundsätzlichen Kontrahierungszwang. Er darf nur unter besonderen Voraussetzungen die Beurkundung ablehnen, die hier nicht vorliegen. Dass du von der Materie keine Ahnung hast, hast du mit deinem Statement, der Notar könne sich aussuchen, welches Geschäft er macht, bereits hinreichend dokumentiert.
Wie soll der Notar denn den Paragraphen 17 Abs. 1 vernünftig BeurkG vernünftig umsetzen, wenn er erst im Termin eine ihm noch nicht bekannte Angelegenheit beurkunden soll und noch nicht einmal weiß, ob es vielleicht sogar ein Verbrauchervertrag ist?

Und abschließend muss ich sagen, dass mir Dein Ton nicht gefällt. Was qualifiziert Dich denn dazu, solch lebensfremde Weisheiten wie in diesem Thread abzugeben?
Uns wurde damals von der Interhyp mitgeteilt dass man eine Score von über 95% erwarte. Das stand sogar in irgendwelchen Unterlagen.
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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