B
Bauexperte
Hallo Madonna,
Schluss jetzt - rot steht mir nicht
Das Einzige was Dich dann noch "retten" kann - immer vorausgesetzt, Alles ist korrekt, ist eine negative Bescheinigung Deiner favorisierten Bank zu Deinen Finanzierungsmöglichkeiten oder das Entgegenkommen von Okal Haus, wobei Letztere dann vmtl. immer noch die Möglichkeit hat, ihrerseits eine Finanzierung auf die Beine zu stellen (Kleingedrucktes).
In jedem Fall solltest Du jetzt zügig das Gespräch mit einem RA Deines Vertrauens suchen! Ich kann/darf Dich nicht juristisch beraten,der Bereich der konkreten Rechtsberatung ist in Deutschland den Rechtsanwälten als Aufgabe zugewiesen.
Freundliche Grüße
Schluss jetzt - rot steht mir nicht
Der Vertrag ist dann rechtskräftig, wenn eine rechtsverbindliche Auftragsbestätigung seitens Okal Haus innerhalb der genannten Frist bei Dir eingegangen ist - das Architektengespräch ist nicht relevant für die Fristen zur Annahme von Verträgen.Mein Berater meinte vor einer Woche am Telefon zu mir, dass der Vertrag dann gültig wird, wenn man einen Architektentermin beantragt hat.
NEIN. Du kannst nur dann kündigen, wenn die Auftragsbestätigung zum Vertrag (incl. aller vereinbarter Leistungen, also auch des Rücktrittrechtes) noch nicht vorliegt, die gesetzliche Frist aber abgelaufen ist und wenn nichts Anderes vereinbart wurde.Heisst das also, dass ich bis zum 13.12.2010 die Möglichkeit habe zu kündigen und danach also ein gültiger Vertrag entsteht?
Heißt es auch, es bedeutet aber auch, dass Du Dich verpflichtet hast, diesen Zeitrahmen zu Bankgesprächen zu nutzen, ansonsten bedeutet es nach aller Erfahrung (Kleingedrucktes):Ich dachte nämlich, dass sich das Datum auf die Bestätigung der Bank bezieht...
Du kannst jetzt ABER nicht einfach hergehen und die Frist untätig verstreichen lassen, im Glauben, Du könntest dann kündigen. DEM ist nicht so!dass Okal Haus, wenn meine Bank noch nicht in Kenntnis gesetzt wurde bzw. keine Finanzierungszusage macht, sich eine Bank ihrer Wahl aussucht und dieser meine Daten weiterleitet um dann einen Kredit zu erhalten
Du solltest zunächst schauen, wann Du den Werkvertrag unterzeichnet hast, dann schauen ob und wann die Auftragsbestätigung erhalten hast. Liegen mehr als 14 Werktage dazwischen (ggf.. Postweg beachten) hast Du imho gute Chancen aus dem Werkvertrag heraus zu kommen. Ist alles ordentlich abgewickelt worden (und ich kann mir kaum vorstellen, dass der gute Doc die Fristen verstreichen läßt) solltest Du zügig das Gespräch mit Deiner favorisierten Bank suchen, denn dann bist Du bereits Bauherrin.Wie und was genau kann ich meinen Berater jetzt fragen, um eine aussagekräftige Antwort zu bekommen? Seine Antwort klang irgendwie sehr unverbindlich...und ich sehr unbeholfen.
Das Einzige was Dich dann noch "retten" kann - immer vorausgesetzt, Alles ist korrekt, ist eine negative Bescheinigung Deiner favorisierten Bank zu Deinen Finanzierungsmöglichkeiten oder das Entgegenkommen von Okal Haus, wobei Letztere dann vmtl. immer noch die Möglichkeit hat, ihrerseits eine Finanzierung auf die Beine zu stellen (Kleingedrucktes).
In jedem Fall solltest Du jetzt zügig das Gespräch mit einem RA Deines Vertrauens suchen! Ich kann/darf Dich nicht juristisch beraten,der Bereich der konkreten Rechtsberatung ist in Deutschland den Rechtsanwälten als Aufgabe zugewiesen.
Freundliche Grüße