Hauswechsel - Wie Zwischenfinanzierung planen?

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K

KarstenausNRW

Die angebotene Zwischenfinanzierung ist doch aus heutiger Marktsicht völlig in Ordnung. Wenn Du Deinen Immobilienmarkt kennst und einen realistischen Preis veranschlagst, dann sehe ich dort kein Risiko.
Was ist der worst case? Haus wird nicht verkauft und langfristig finanziert (Annuität deutlich unter 7% - vielleicht für 5,5%). Dazu wird es vermietet - bringt ja anscheinend bis zu 1.500€ p.M.

Einfach mal machen. Es haben sich hier im Forum über die Jahre schon so viel in den Allerwertesten gebissen, Dinge nicht gemacht zu haben. Manchmal wird einfach übertrieben nachgedacht und abgewogen. Typisch deutsch...

@Sunshine387: Doppelhaushälfte sind auch ganz normale Einfamilienhaus. Auch ein Reihenhaus ist ein Einfamilienhaus (Einfamilienhaus).
 
Z

ZehWeh81

Ich selbst hätte auch kein Problem mit der Zwischenfinanzierung, ausser natürlich das Risiko. Wenn wir das Haus für 550.000€ verkauft bekommen würden, hätten wir damit in 12 Jahren 310.000€ Gewinn erzielt, denn gekostet hatte es damals nur 240.000€ !

Meine Frau sieht das halt etwas anders und wir müssen uns da halt dann schon einig sein !
 
S

Sunshine387

Das ist schlichtweg falsch. In vielen B-Plänen sind Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte und RH Grundstücke sogar unterteilt. Da kannst du auf jedem Grundstück nur die Art bauen. Und wenn dich dann jemand fragt, wo man ein Einfamilienhaus bauen kann (auf welchem Grundstück) erwartet dieser sicherlich kein Grundstück für ein DH. Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte und RH sind Einzelhäuser. Das ist baurechtlich aber etwas ganz anderes als ein Einfamilienhaus. Auch ein Doppelhaus mit 4 Wohnungen ist ein Einzelhaus, aber kein Einfamilienhaus. Bitte auch nur jemand korrigieren, wenn man es wirklich weiß.
 
K

KarstenausNRW

Das ist schlichtweg falsch. In vielen B-Plänen sind Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte und RH Grundstücke sogar unterteilt. Da kannst du auf jedem Grundstück nur die Art bauen. Und wenn dich dann jemand fragt, wo man ein Einfamilienhaus bauen kann (auf welchem Grundstück) erwartet dieser sicherlich kein Grundstück für ein DH. Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte und RH sind Einzelhäuser. Das ist baurechtlich aber etwas ganz anderes als ein Einfamilienhaus. Auch ein Doppelhaus mit 4 Wohnungen ist ein Einzelhaus, aber kein Einfamilienhaus. Bitte auch nur jemand korrigieren, wenn man es wirklich weiß.
Sorry, aber ich arbeite seit knapp 30 Jahren in der Branche und Du erzählst Quatsch bzw. vermischst Dinge. Einzelhaus und Einfamilienhaus brauchst Du nicht mischen. Es gibt nur Vorgaben im Bebauungsplan, welche Art von Einfamilienhäusern gebaut werden dürfen. Und komm mir bitte nicht mit Baurecht, da begibst Du Dich auf ganz dünnes Eis ;-)

Die Definition eines Einfamilienhauses ist in der Branche ungefähr:
Wohngebäude, dass der Unterbringung für eine Familie bzw. einem gemeinsamen Haushalt dient. Es gehört zu gen Gebäuden mit nur einer Nutzungseinheit.

Diese Definition wird in der Immobilienwirtschaft sowohl vom FREISTEHENDEN Einfamilienhaus, als auch von der Doppelhaushälfte sowie einem Reihenhaus erfüllt.

Eine schöne Definition habe ich gerade noch im Netz gefunden:
Ein Einfamilienhaus ist ein Gebäude, das als Wohnraum für eine Familie oder in einem Haushalt lebende Personen dient.
In der Regel ist ein Einfamilienhaus ein frei stehendes Haus, das sich alleinstehend auf einem Grundstück befindet. Auch Doppelhaushälften, Reihenhäuser und das Einfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten (Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung) fallen in die Rubrik der Einfamilienhäuser. Für das Einfamilienhaus wird umgangssprachlich auch häufig der Begriff Eigenheim verwendet.

Du selbst verbindest vielleicht den Begriff "Einfamilienhaus" mit der freistehenden Immobilie. Aber der Begriff bedeutet mehr.
Zuletzt mal die Frage an Dich, was für Häuser denn Doppelhaushälften oder Reihenhäuser sind? Wenn es nach Dir geht, sind es keine Einfamilienhäuser. Aber auch keine Mehrfamilienhäuser. Aber was dann, wenn eine Familie in einem eigenen Haus lebt? Auf den Begriff bin ich mal gespannt, denn ich habe ihn seit meiner Ausbildung und immobilienwirtschaftlichem Studium noch nie gehört.
 
H

hausbau_phobos

2. Verkauf zuerst, aber mit der Bedingung noch max. 2 Jahre weiter im Haus wohnen zu bleiben. Hier käme man um die Zwischenfinanzierung herum aber man müsste zum einen erstmal einen Käufer finden, der den Bedingungen zustimmt und dann hätten wir 2 Jahre Zeit um ein neues Haus zu finden und wenn wir Pech haben und nichts finden bliebe nur der Umzug zur Miete, was wir ja vermeiden wollen. Auch müsste das Darlehen dann mit dem Verkauf komplett getilgt werden, also weniger Eigenkapital insgesamt.
Weshalb so kompliziert?
Du schreibst "... und dann hätten wir 2 Jahre Zeit um ein neues Haus zu finden..."
Bevor du nicht ein neues Haus gefunden hast, brauchst du ja keine Finanzierung, und auch das alte nicht verkaufen.
Du suchst dir ein geeignetes Objekt, machst vorab eine Finanzierungsanfrage bei der Bank, mit der Bestätigung gehst du in die Verhandlung, und erst ziemlich zeitgleich mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags unterzeichnest du auch die Finanzierung. Klappt der Kauf nicht, ist die Finanzierung hinfällig (vorher so vereinbaren!).
D.h., das zeitliche Risiko ist dann eher ob der (Um-)Bau klappt, aber ein Objekt hast du dann ja schon, sonst würdest du ja keine Finanzierung benötigen.
Da der Verkauf eures Hauses ohnehin auch eine Zeit in Anspruch nehmen wird, könnt ihr damit auch relativ zeitnah anfangen, je nach dem wie umfangreich die Arbeiten werden sollen. Aber da halt Pufferzeit einplanen, damit ihr nicht plötzlich 3 Monate auf der Baustelle wohnen müsstet...
 
Z

ZehWeh81

In der Theorie sicher einfach, aber Kauf und Verkauf so zu synchronisieren, das es kurz hintereinander passiert stellen wir uns dann doch nicht so einfach vor. Man ist ja auch von einigen Leuten abhängig, die dann ebenfalls zackig arbeiten müssen.

- Gutachter für neues Haus
- Bank
- Makler
- evtl. Handwerker
- usw.

Den Umzug selbst würden wir in 1-2 Tagen über die Bühne bringen, das wäre kein Hindernis.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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