Tassimat
Hallo zusammen,
direkt auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn stehen Pflanzen und wir haben aktuell einen Disput, wie hoch die Pflanzen gekürzt werden dürfen.
Wie ist das rechtlich? Leider liefert Google die meisten Treffer nur zu Themen, dass Abstände einzuhalten seien, aber hier stehen die Pflanzen schon mehr als 10 Jahre. Also einen Beseitigungsanspruch haben wir schonmal nicht mehr. Auch eigenmächtig entfernen drüfte nicht mehr möglich sein.
Aber wie ist das mit Beschnitt in der Höhe? Darf ich das einfach machen? Oder zählt das Gestrüpp als gemeinsames Eigentum, dass ich nicht schneiden darf?
Danke euch
Tassimat
direkt auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn stehen Pflanzen und wir haben aktuell einen Disput, wie hoch die Pflanzen gekürzt werden dürfen.
Wie ist das rechtlich? Leider liefert Google die meisten Treffer nur zu Themen, dass Abstände einzuhalten seien, aber hier stehen die Pflanzen schon mehr als 10 Jahre. Also einen Beseitigungsanspruch haben wir schonmal nicht mehr. Auch eigenmächtig entfernen drüfte nicht mehr möglich sein.
Aber wie ist das mit Beschnitt in der Höhe? Darf ich das einfach machen? Oder zählt das Gestrüpp als gemeinsames Eigentum, dass ich nicht schneiden darf?
Danke euch
Tassimat