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nordanney
In NRW ist die Hecke wohl eine gemeinsame Einfriedung beider Parteien. Dort gelten dann keine Abstandsauflagen - ist wie der Zaun.direkt auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn stehen Pflanzen und wir haben aktuell einen Disput, wie hoch die Pflanzen gekürzt werden dürfen.
Wie ist das rechtlich? Leider liefert Google die meisten Treffer nur zu Themen, dass Abstände einzuhalten seien, aber hier stehen die Pflanzen schon mehr als 10 Jahre.
Höhe dürfte dann bei 2m begrenzt sein. Beschnitt darfst Du nicht nur machen, sondern bist sogar gem. Nachbarschaftsrecht dazu verpflichtet. Lässt Du es einen Gärtner machen, muss sich der Nachbar sogar dran beteiligen.Aber wie ist das mit Beschnitt in der Höhe? Darf ich das einfach machen? Oder zählt das Gestrüpp als gemeinsames Eigentum, dass ich nicht schneiden darf?
Welche Höhe und Ausdehnung wünscht Ihr Euch bzw. wünscht der Nachbar?