Zur Not nimmst du das Material und verkaufst es. Doppelstabmatte in gängigen Farben wird schon weg gehen.
Schlimmstenfalls will er Schadenersatz auf entgangenen Gewinn, dann wird er auch anteilig die Arbeitskosten haben wollen.
Ja, weil du Auftrag erteilt und gezahlt hast vor der Publikation des Antsblatts
Zur Not nimmst du das Material und verkaufst es. Doppelstabmatte in gängigen Farben wird schon weg gehen.
Schlimmstenfalls will er Schadenersatz auf entgangenen Gewinn, dann wird er auch anteilig die Arbeitskosten haben wollen.
Ja, weil du Auftrag erteilt und gezahlt hast vor der Publikation des Antsblatts
Wann wurden die Vorgaben denn geändert? Eventuell gäbe es ja einen "Verhandlungsspielraum", wenn das "Amtsblatt" geändert wurde, nachdem die Arbeiten bereits beauftragt waren.
Nee erst mal ist zu klären was du willst - danach kommt die Vorgehensweise ….
du wolltest doch den Zaun sonst hättest ihn ja nicht bestellt oder?
Also ab zum Amt u denen sagen geht nicht , du hast schon beauftragt u klären ob die die Kosten übernehmen … werden sie nicht - also hast du dann evtl die Position deinen Zaun doch noch machen zu dürfen