ob ich hier aus rechtlicher Perspektive den Nachbarn einbinden muss
Einbinden musst Du ihn auf jeden Fall. Wenn nicht mehr nachzuvollziehen ist, wer die Hecke gepflanzt hat, und keine Vereinbarungen zwischen den damaligen und jetzigen Nachbarn bekannt sind und Du Dir sicher bist, dass die Stämme aller zur Einfriedung gehörenden Pflanzen vollständig auf Deinem Grundstück liegen, brauchst Du aber für das Entfernen nicht die Zustimmung des Nachbarn.
Sprich, solang die Grenze nicht durch den Stamm geht, wäre es keine auf der Grenze liegenden Hecke?
Ja, es sei denn, die eine oder andere zur Einfriedung gehörende Pflanze liegt vollständig auf dem Nachbargrundstück.
Wenn es 100% meine ist, dann wird sie fallen
Wenn sie fällt, dann sind nach §14 des Hessischen Nachbarrechtsgesetztes
die Eigentümer der beiden Grundstücke gegenseitig verpflichtet, bei der Errichtung der (neuen)
Einfriedung mitzuwirken.
Wenn die Entfernung ohne Abstimmung geschieht, könnte die Pflichterfüllung zur Qual werden.