K
KSchmidtke
Hallo zusammen,
wir stehen sehr kurz davor unseren Bauantrag abzusenden.
Doch nun zum Problem.
Wir wollten immer eine Gasheizung mit etwas modernem kombinieren (z.B. Gas mit Solarthermie bzw. Brennstoffzelle) und KFW-55. In der Kombination mit etwas modernem ist KFW-55 ja drin (auch schon abgeklärt mit KFW-Beratern).
Doch die Baufirma behauptet, dass gehe nicht und man müsse eine Luftwärmepumpe nehmen (ich nehme an weil es einfach deren Standard ist und dadurch am schnellsten und einfachsten "für die Baufirma").
Nach längerem hin und her hat die für den Bauantrag zuständige Architektin folgendes vorgeschlagen: Sie plant in den Bauantrag eine Luftwärmepumpe ein (da dies 100%ig die KFW-55 Standards erfüllt) und wir holen erst mal den Bauantrag ein, damit es zu keinem Bauverzug kommt (wir haben ja jetzt schon eine vertraglich fixierte zeitliche Taktung).
In der Zwischenzeit wird die Firma dann die oben beschriebenen Gasmöglichkeiten KFW-55 technisch berechnen, die Firma behauptet das dauert sehr lange und wir würden sehr viel Zeit verlieren wenn wir damit warten.
Sie meinte, dass man später hinsichtlich der geänderten Heizung einfach eine "Anzeige" ans Bauamt sendet und das wäre damit abgehakt.
1) Stimmt das? Ist denen die Heizung wirklich so egal?
2) Gibt es aber nicht auch Probleme anderer Natur, so z.B. mit dem KFW-55 Antrag, der dann ja theoretisch zwar gestellt wurde, aber mit einer anderen Heizung.
3) Bei der Brennstoffzelle heisst es man müsse den KFW 433 Antrag bereits "VOR" Baubeginn stellen... damit ist aber nicht "mit Bauantrag" gemeint, oder?
Ich Danke vorab!
Grüsse
Kerstin
wir stehen sehr kurz davor unseren Bauantrag abzusenden.
Doch nun zum Problem.
Wir wollten immer eine Gasheizung mit etwas modernem kombinieren (z.B. Gas mit Solarthermie bzw. Brennstoffzelle) und KFW-55. In der Kombination mit etwas modernem ist KFW-55 ja drin (auch schon abgeklärt mit KFW-Beratern).
Doch die Baufirma behauptet, dass gehe nicht und man müsse eine Luftwärmepumpe nehmen (ich nehme an weil es einfach deren Standard ist und dadurch am schnellsten und einfachsten "für die Baufirma").
Nach längerem hin und her hat die für den Bauantrag zuständige Architektin folgendes vorgeschlagen: Sie plant in den Bauantrag eine Luftwärmepumpe ein (da dies 100%ig die KFW-55 Standards erfüllt) und wir holen erst mal den Bauantrag ein, damit es zu keinem Bauverzug kommt (wir haben ja jetzt schon eine vertraglich fixierte zeitliche Taktung).
In der Zwischenzeit wird die Firma dann die oben beschriebenen Gasmöglichkeiten KFW-55 technisch berechnen, die Firma behauptet das dauert sehr lange und wir würden sehr viel Zeit verlieren wenn wir damit warten.
Sie meinte, dass man später hinsichtlich der geänderten Heizung einfach eine "Anzeige" ans Bauamt sendet und das wäre damit abgehakt.
1) Stimmt das? Ist denen die Heizung wirklich so egal?
2) Gibt es aber nicht auch Probleme anderer Natur, so z.B. mit dem KFW-55 Antrag, der dann ja theoretisch zwar gestellt wurde, aber mit einer anderen Heizung.
3) Bei der Brennstoffzelle heisst es man müsse den KFW 433 Antrag bereits "VOR" Baubeginn stellen... damit ist aber nicht "mit Bauantrag" gemeint, oder?
Ich Danke vorab!
Grüsse
Kerstin