Dr Hix
Das ist so nicht ganz richtig. Wer einen Vertrag nach VOB für den Einbau geschlossen hat, kann über einen solchen Wartungsvertrag eine Garantie erhalten, die über die 2 Jahre Gewährleistung nach VOB hinausgehen.Ja, Wartung sollte jährlich regelmäßig erfolgen. Ansonsten gibt es keine Garantie. Wie beim Auto.
Wer hingegen nach Baugesetzbuch die Installation beauftragt hat, erhält in aller Regel auch die 5 Jahre Gewährleistung nach Baugesetzbuch für "Bauwerke" (abhängig vom Umfang und der Art der Arbeiten an der Heizungsanlage; hier als komplette Neuinstallation sehr wahrscheinlich gegeben).