H
hg6806
Guten Morgen zusammen,
in der Hessischen Bauordnung heißt es bzgl. Grenzbebauung einer Garage zum Nachbarn:
Garagen einschließlich Abstellraum an einer Nachbargrenze des Grundstücks bis zu insgesamt 9 m Länge, einschließlich Dachüberständen; über der Geländeoberfläche darf die grenzseitige mittlere Wandhöhe nicht höher als 3 m und die Fläche dieser Wand nicht größer als 20 m² sein,
Das haben wir im Prinzip ausgereizt. Das ganze war bei alten Geländeniveau des Nachbarn. Jetzt möchte er sein Gelände um ca. 1,5m anheben und dies mit L-Steinen gegen unser Grundstück abstützen.
Kann ich somit eigentlich noch an die Garage etwas anbauen da sich im Prinzip die Abmessungen der Grenzbebauung
in der Hessischen Bauordnung heißt es bzgl. Grenzbebauung einer Garage zum Nachbarn:
Garagen einschließlich Abstellraum an einer Nachbargrenze des Grundstücks bis zu insgesamt 9 m Länge, einschließlich Dachüberständen; über der Geländeoberfläche darf die grenzseitige mittlere Wandhöhe nicht höher als 3 m und die Fläche dieser Wand nicht größer als 20 m² sein,
Das haben wir im Prinzip ausgereizt. Das ganze war bei alten Geländeniveau des Nachbarn. Jetzt möchte er sein Gelände um ca. 1,5m anheben und dies mit L-Steinen gegen unser Grundstück abstützen.
Kann ich somit eigentlich noch an die Garage etwas anbauen da sich im Prinzip die Abmessungen der Grenzbebauung