Hessischen Bauordnung - Garage Grenzbebauung

4,40 Stern(e) 7 Votes
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Hessischen Bauordnung - Garage Grenzbebauung
>> Zum 1. Beitrag <<

P

Payday

Nein bzw. nicht ohne Einwilligung des Nachbarn, da sich die Höhen immer auf die Lage des Geländes an der Grenze auf dem Baugrundstück bemessen, also da, wo Deine Garage steht.
gilt nicht die referenzhöhe des nachbargrundstückes für die Höhe der fahrzeugüberdachung?

wenn ihr eine Baulast eintragen lassen wollt könntet ihr aber auch eine längere Garage eintragen lassen. so nach den Motto "wenn du so eine hohe abböschung willst wollen wir ne längere Garage". unser Bauamt hat uns mal erzählt, das es denen im Grunde egal ist was auf den grenzen zwischen privatgrundstücken abgeht und sich die Nachbarn nur einigen müßten (im gewissen rahmen natürlich und die Sicherheit aller muss immer gewährleistet werden) und die Baulast das dann nur rechtssicher festhält.
wie kommt man auf die Idee 1,5meter Höhenunterschied so einzubringen?
 
P

Payday

Nein. Immer die Höhe des Baugrundstücks.

MfG
Dirk Grafe
und welche Höhe auf den Grundstück? die ursprüngliche Höhe ist üblicherweise ja unbekannt.

Beispiel:
gepflasterte Fläche mit Unterbau 20cm höher als beim Nachbarn (normale grenze mit 40cm hohen begrenzungssteinen (1meter lang).
auf diese gepflasterte Fläche kommt ein Carport mit 3.00m mittlere Höhe Carport aufgestellt (von pflasteroberfläche gemessen). vom Nachbargrundstück ist das Carport nun 3,20m hoch. das ist so erlaubt, weil man ja vom eigen Grundstück (pflasterfläche) rechnet? die ursprüngliche Höhe ist ja theoretisch unbekannt, gerade wenn man Gefälle hat...
 
D

DG

und welche Höhe auf den Grundstück? die ursprüngliche Höhe ist üblicherweise ja unbekannt.
Die ursprüngliche Höhe ist nur dann unbekannt, wenn der Architekt seine Arbeit nicht macht.

Beispiel:
gepflasterte Fläche mit Unterbau 20cm höher als beim Nachbarn (normale grenze mit 40cm hohen begrenzungssteinen (1meter lang).
auf diese gepflasterte Fläche kommt ein Carport mit 3.00m mittlere Höhe Carport aufgestellt (von pflasteroberfläche gemessen). vom Nachbargrundstück ist das Carport nun 3,20m hoch. das ist so erlaubt, weil man ja vom eigen Grundstück (pflasterfläche) rechnet? die ursprüngliche Höhe ist ja theoretisch unbekannt, gerade wenn man Gefälle hat...
Kommt darauf an. Wenn kein aktueller Rechtsstreit geführt wird oder sich anbahnt, spare ich mir die Antwort auch, das ist so umfangreich, das sprengt hier jeden Rahmen.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3119 Themen mit insgesamt 42214 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Hessischen Bauordnung - Garage Grenzbebauung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundriss mit Garage auf Grundstück realisierbar? 29
2Carport/Garage Breite - Reichen 2.50m oder ist das eher zu schmal 29
3Garage im Haus oder Carport daneben 10
4Neubau Einfamilienhaus inkl. Carport und Garage - Reale Kostenschätzung? 12
5Bebaute Fläche: Gehören Garage / Carport zur bebauten Fläche? 19
6Garage genehmigt, aber Carport gebaut 23
7Grundstück - Baufenster - Lage von Haus und Garage 44
8Anordnung Haus und Garage auf Grundstück - Kritik erwünscht 10
9Haus, Garage / Carport auf dem Grundstück platzieren 93
10Garage verlängert bzw. zusätzlichen Carport 10
11Stellt ihr eure Fahrräder im Carport unter? 10
12Keine Baugenehmigung solange Grundstück nicht erschlossen? 10
13Suche nach Ideen für Grundstück mit Hanglage 28
14Nachteil einer Baulast in unserem konkreten Fall? 25
15Kein Bau, da keine Baulast 62
16Kleines Grundstück und Winkelbungalow 26
17Hausplatzierung auf Grundstück, Ideen gesucht 23
18Schwierig zu bebauendes Grundstück - ist es den Kaufpreis wert? 15
19Grundstück ohne Abendsonne kaufen - Was würdet ihr machen? 15
20Kettenhaus auf 240qm Grundstück - Grundsatzfragen / Machbar? 61

Oben