Hessischen Bauordnung - Garage Grenzbebauung

4,40 Stern(e) 7 Votes
Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Hessischen Bauordnung - Garage Grenzbebauung
>> Zum 1. Beitrag <<

P

Payday

Nein bzw. nicht ohne Einwilligung des Nachbarn, da sich die Höhen immer auf die Lage des Geländes an der Grenze auf dem Baugrundstück bemessen, also da, wo Deine Garage steht.
gilt nicht die referenzhöhe des nachbargrundstückes für die Höhe der fahrzeugüberdachung?

wenn ihr eine Baulast eintragen lassen wollt könntet ihr aber auch eine längere Garage eintragen lassen. so nach den Motto "wenn du so eine hohe abböschung willst wollen wir ne längere Garage". unser Bauamt hat uns mal erzählt, das es denen im Grunde egal ist was auf den grenzen zwischen privatgrundstücken abgeht und sich die Nachbarn nur einigen müßten (im gewissen rahmen natürlich und die Sicherheit aller muss immer gewährleistet werden) und die Baulast das dann nur rechtssicher festhält.
wie kommt man auf die Idee 1,5meter Höhenunterschied so einzubringen?
 
P

Payday

Nein. Immer die Höhe des Baugrundstücks.

MfG
Dirk Grafe
und welche Höhe auf den Grundstück? die ursprüngliche Höhe ist üblicherweise ja unbekannt.

Beispiel:
gepflasterte Fläche mit Unterbau 20cm höher als beim Nachbarn (normale grenze mit 40cm hohen begrenzungssteinen (1meter lang).
auf diese gepflasterte Fläche kommt ein Carport mit 3.00m mittlere Höhe Carport aufgestellt (von pflasteroberfläche gemessen). vom Nachbargrundstück ist das Carport nun 3,20m hoch. das ist so erlaubt, weil man ja vom eigen Grundstück (pflasterfläche) rechnet? die ursprüngliche Höhe ist ja theoretisch unbekannt, gerade wenn man Gefälle hat...
 
D

DG

und welche Höhe auf den Grundstück? die ursprüngliche Höhe ist üblicherweise ja unbekannt.
Die ursprüngliche Höhe ist nur dann unbekannt, wenn der Architekt seine Arbeit nicht macht.

Beispiel:
gepflasterte Fläche mit Unterbau 20cm höher als beim Nachbarn (normale grenze mit 40cm hohen begrenzungssteinen (1meter lang).
auf diese gepflasterte Fläche kommt ein Carport mit 3.00m mittlere Höhe Carport aufgestellt (von pflasteroberfläche gemessen). vom Nachbargrundstück ist das Carport nun 3,20m hoch. das ist so erlaubt, weil man ja vom eigen Grundstück (pflasterfläche) rechnet? die ursprüngliche Höhe ist ja theoretisch unbekannt, gerade wenn man Gefälle hat...
Kommt darauf an. Wenn kein aktueller Rechtsstreit geführt wird oder sich anbahnt, spare ich mir die Antwort auch, das ist so umfangreich, das sprengt hier jeden Rahmen.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3131 Themen mit insgesamt 42371 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Hessischen Bauordnung - Garage Grenzbebauung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundriss mit Garage auf Grundstück realisierbar? 29
2Garage genehmigt, aber Carport gebaut 23
3Bebaute Fläche: Gehören Garage / Carport zur bebauten Fläche? 19
4Carport/Garage Breite - Reichen 2.50m oder ist das eher zu schmal 29
5Garage im Haus oder Carport daneben 10
6Grundstück - Baufenster - Lage von Haus und Garage 44
7Haus, Garage / Carport auf dem Grundstück platzieren 93
8Garage verlängert bzw. zusätzlichen Carport 10
9Baunebenkosten für Haus auf Grundstück 120k Euro 28
10Kleines Grundstück und Winkelbungalow 26
11Bodenbelag für Carport - Spezielle Situation 17
12Stellt ihr eure Fahrräder im Carport unter? 10
13Schwierig zu bebauendes Grundstück - ist es den Kaufpreis wert? 16
14Kein Bau, da keine Baulast 62
15Keine Baugenehmigung solange Grundstück nicht erschlossen? 10
16Nachteil einer Baulast in unserem konkreten Fall? 25
17Hausplatzierung auf Grundstück, Ideen gesucht 23
18Suche nach Ideen für Grundstück mit Hanglage 28
19Ausrichtung der Räume bei Nord-Ost Grundstück 22
20Garage zu tief wegen Ortsgestaltungssatzung 13

Oben