Hilfe beim allgemeinen Vorgehen gesucht

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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Y

ypg

und meine 2 Tipps derweil:
schaut mal in den bebauungsplan (Bebauungsplan), was Ihr überhaupt so bauen dürft.

und: "schlüsselfertig" ist meist nicht schlüsselfertig. Die meisten Bauunternehmen lassen die Malergewerke sowie Bodenbeläge in den Wohn- und Schlafräumen aus der Bauleistungsbeschreibung (Bauleistungsbeschreibung) raus. Das heisst: Ihr habt hier noch weitere Kosten und einen weiteren Zeitfaktor für die Fertigstellung des Hauses.
Über zusätzliche Kosten (die, die nicht bei dem Bauunternehmen auf der Rechnung stehen) gibt es hier ein Thema "Baunebenkosten", Link habe ich leider zZ nicht zur Hand.

Lasst Euch Hauskataloge kommen... damit wisst Ihr dann, was Ihr nicht haben wollt :)
 
D

DG

Wie wird nun das weitere Vorgehen sein? In Bezug auf das Grundstück schweben mir jetzt so Begriffe wie Bodengutachten und Vermessen im Kopf.
Hallo MissFilou,

Bodengutachten und Vermessung kann der Architekt bzw. Bauträger beauftragen. Wenn es ein neu/kürzlich vermessenes Grundstück ist, sollten die Grenzmarkierungen auch noch da sein und aktuellen Koordinatenstatus haben. Wenn das Grundstück einen ungleichmäßigen Zuschnitt (also mehrere Grenzknicke und keine rechten Winkel etc.) hat, starke Hanglage aufweist, voll ausgenutzt werden soll und/oder im Bebauungsplan enge Festsetzungen bzgl. der Bauhöhen gemacht sind, empfiehlt es sich, frühzeitig (vor der Planung des Hauses!) einen Vermesser einzuschalten und die Planungsdaten auf den aktuellen Stand zu bringen.

MfG
Dirk Grafe
 
W

Wastl

Bevor man das Grundstück erwirbt, sollte abgeklärt werden ob
a) Altlasten im Boden sind (Bodengutachten)
b) Laut Bebauungsplan, oder falls nicht vorhanden Nachbarschaftsumfeld, euer Wunsch vom Haus dort realisierbar ist
Als Beispiel: Ihr kauft ein mit Quecksilber verseuchtes Grundstück – dann kommen immens hohe Bodenentsorgungskosten auf euch zu.
Ihr dürft auf dem Grundstück nur ein 100qm Bungalow bauen, wollt aber unbedingt ein Stadthaus,…
Den ungefähren Finanzierungsrahmen kann man immer mal abfragen. Früher gab es mal die pie mal Daumen Regel: Rate bis max. 40 -50 % des Nettoeinkommens. Wenn dann z.B. 1500 € vorhanden sind, kann man zur Zeit ca. 100k€ pro 500 € Rate im Monat rechnen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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