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LotteBerlin
Hallo,
ich habe mich schon durch allerhand Themen hier gewälzt, allerdings bin ich nicht so recht fündig geworden.
Wir planen auf einem Hinterliegergrundstück zu bauen, Größe ~870 qm (40x21,75m) , Ost-West-Ausrichtung.
Für das Grundstück liegt kein Bebauungsplan vor. Es finden sich folgende Angaben auf der Seite des zuständigen Bezirksamtes für diesen Bereich:
Bebauungsplan: "Baunutzungsplan (BNP) i. V. m. den fortgeltenden städtebaulichen Vorschriften der Bauordnung für Berlin von 1958 (BO 58) In der Fassung vom 21. November 1958", nicht festgesetzt
Art der Nutzung: aW
Geschosszahl: 2
Grundflächenzahl: 0,2
Geschossflächenzahl 0,4
BMZ: -
Baustufe: II/2
Nun war ich gestern beim Bauamt und habe mich erkundigt, welche Möglichkeiten der Bebauung es gibt. Ich bekam folgende Informationen:
Hinterlandauflagen
TH: 4 m
FH: 8,50 m
Abstand Giebelseite zur Grundstücksgrenze: 4 m
Stellplatz: 1
Grundflächenzahl: 0,2
Geschossflächenzahl: 0,4
Mir erschließt sich nicht auf welche Basis sich diese Auflagen gründen? Auch im BNP und der BO 58 finde ich keine konkreten Angaben zu TH, Dachneigung etc.
Obliegt die Genehmigung eines Bauvorhabens auf diesem Grundstück damit einzig dem Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters im Bauamt?
Eigentlich hatten wir uns vorgestellt eine "Stadtvilla" mit Walmdach, also 2 Vollgeschosse zu bauen. Von diesem Wunsch müssen wir uns dann jetzt wohl verabschieden, oder?
Lässt sich mit einer TH von 4 Metern denn etwas anfangen?
Ich freue mich auf kundige Rückmeldungen.
Viele Grüße,
Lotte
ich habe mich schon durch allerhand Themen hier gewälzt, allerdings bin ich nicht so recht fündig geworden.
Wir planen auf einem Hinterliegergrundstück zu bauen, Größe ~870 qm (40x21,75m) , Ost-West-Ausrichtung.
Für das Grundstück liegt kein Bebauungsplan vor. Es finden sich folgende Angaben auf der Seite des zuständigen Bezirksamtes für diesen Bereich:
Bebauungsplan: "Baunutzungsplan (BNP) i. V. m. den fortgeltenden städtebaulichen Vorschriften der Bauordnung für Berlin von 1958 (BO 58) In der Fassung vom 21. November 1958", nicht festgesetzt
Art der Nutzung: aW
Geschosszahl: 2
Grundflächenzahl: 0,2
Geschossflächenzahl 0,4
BMZ: -
Baustufe: II/2
Nun war ich gestern beim Bauamt und habe mich erkundigt, welche Möglichkeiten der Bebauung es gibt. Ich bekam folgende Informationen:
Hinterlandauflagen
TH: 4 m
FH: 8,50 m
Abstand Giebelseite zur Grundstücksgrenze: 4 m
Stellplatz: 1
Grundflächenzahl: 0,2
Geschossflächenzahl: 0,4
Mir erschließt sich nicht auf welche Basis sich diese Auflagen gründen? Auch im BNP und der BO 58 finde ich keine konkreten Angaben zu TH, Dachneigung etc.
Obliegt die Genehmigung eines Bauvorhabens auf diesem Grundstück damit einzig dem Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters im Bauamt?
Eigentlich hatten wir uns vorgestellt eine "Stadtvilla" mit Walmdach, also 2 Vollgeschosse zu bauen. Von diesem Wunsch müssen wir uns dann jetzt wohl verabschieden, oder?
Lässt sich mit einer TH von 4 Metern denn etwas anfangen?
Ich freue mich auf kundige Rückmeldungen.
Viele Grüße,
Lotte