B
Bergblume
Hallo,
unsere Frage ist folgende:
Wenn man einen Architekten nach HOAI für die Leistungsphasen 1-4 beauftragt und am Ende schlüsselfertig baut, wie werden die maßgebenden Baukosten bestimmt?
Es gibt anscheinend die Kosten für die Hausgrundkonstruktion, die zu 100 Prozent angerechnet werden und technische Anlagen, die zu einem geringeren Satz angesetzt werden? Uns ist dabei nicht ganz klar, was alles zu den technischen Anlagen gehört. Ist das nur die Heizungsanlage?
Wie ist es mit dem Fußbodenaufbau oder der Wahl der schlüsselfertigen Ausstattung, z.B. Fliesen, Dinge, mit denen der Architekt jetzt ja gar nichts zu tun hat?
Wir haben das Gefühl, der Architekt will ein Angebot einer Baufirma als maßgebend für seine Bezahlung verwenden, das aber viele weitergehende
Positionen enthält, als für die Grundkonstruktion des Hauses nötig wären. Ist dies korrekt?
Danke für Eure Hilfe und Erfahrungen!
Schöne Grüße
unsere Frage ist folgende:
Wenn man einen Architekten nach HOAI für die Leistungsphasen 1-4 beauftragt und am Ende schlüsselfertig baut, wie werden die maßgebenden Baukosten bestimmt?
Es gibt anscheinend die Kosten für die Hausgrundkonstruktion, die zu 100 Prozent angerechnet werden und technische Anlagen, die zu einem geringeren Satz angesetzt werden? Uns ist dabei nicht ganz klar, was alles zu den technischen Anlagen gehört. Ist das nur die Heizungsanlage?
Wie ist es mit dem Fußbodenaufbau oder der Wahl der schlüsselfertigen Ausstattung, z.B. Fliesen, Dinge, mit denen der Architekt jetzt ja gar nichts zu tun hat?
Wir haben das Gefühl, der Architekt will ein Angebot einer Baufirma als maßgebend für seine Bezahlung verwenden, das aber viele weitergehende
Positionen enthält, als für die Grundkonstruktion des Hauses nötig wären. Ist dies korrekt?
Danke für Eure Hilfe und Erfahrungen!
Schöne Grüße