S
Skinman
Servus,
folgendes: Wir haben da auf dem Grundstück diese gepflasterte, leicht abschüssige Abstellfläche hinter der Garage. Die würde ich gern waagerecht einebnen und auf dem letzten Stück einen möglichst großen länglichen Schuppen errichten, quasi als ausgelagerten Hobbykeller. Möglichst kostengünstige Holzkonstruktion.
Problem: Das wäre Randbebauung. Hinter der Hecke in dem Bild liegt ein schmaler Fußweg (gelb auf der Karte), der gehört der Stadt. Dahinter die Bäume stehen auf dem nächsten Grundstück.
Die Dame, die beim Bauamt grad Urlaubsvertretung macht, hat schon mal festgestellt, dass man bereit wäre, aufgrund dieses "Knicks" in der Grundtücksgrenze parallel zum Fußweg diese Seite als eigene Grundstücksseite zu betrachten. Daher kann der Schuppen immerhin die vollen neun (genehmigungsfreien? genehmigungsfähigen?) Meter Länge ausnutzen und die Länge der Garage wird nicht "abgezogen".
Aber aufgrund der "Baulasten" meinte sie, ich müsse voraussichtlich diese in NRW vorgeschriebenen drei Meter Abstand einhalten. Auf der Seite zum Fußweg hin zum Glück nur bis zu dessen Mitte - auf der Rückseite wohl drei Meter Abstand zum Nachbargrundstück.
Nun hab ich versucht, die super steile Hanglage dieses ganzen Viertels in der Karte mal mit den lila Pfeilen anzudeuten:
Auf der anderen Seite des Fußwegs kommt ein Abhang runter in eine Schlucht, in der ein Abwasserkanal verläuft. Die Bäume stehen schon etwa fünf Meter tiefer als der Fußweg. Das oberste Haus E an der E-Straße liegt zehn, 15 Meter tiefer als die Reihenhäuser links an der M-Straße.
Und das Nachbargrundstück S1 wird an der unteren Hälfte, vor die ich meinen Schuppen bauen will, nicht genutzt. Der lässt da Bäume und alles wild wachsen.
Ich möchte natürlich da möglichst wenig Platz verschwenden. Was seht ihr da für Chancen?
Der Mensch beim Bauamt, der das endgültig entscheidet, kommt übernächste Woche aus dem Urlaub wieder, bis dahin wollte ich mich halt mal etwas kundiger machen (aktuell bin ich noch sehr ahnungslos in Sachen Baurecht, wie ihr euch sicher schon gedacht habt.)
folgendes: Wir haben da auf dem Grundstück diese gepflasterte, leicht abschüssige Abstellfläche hinter der Garage. Die würde ich gern waagerecht einebnen und auf dem letzten Stück einen möglichst großen länglichen Schuppen errichten, quasi als ausgelagerten Hobbykeller. Möglichst kostengünstige Holzkonstruktion.
Problem: Das wäre Randbebauung. Hinter der Hecke in dem Bild liegt ein schmaler Fußweg (gelb auf der Karte), der gehört der Stadt. Dahinter die Bäume stehen auf dem nächsten Grundstück.
Die Dame, die beim Bauamt grad Urlaubsvertretung macht, hat schon mal festgestellt, dass man bereit wäre, aufgrund dieses "Knicks" in der Grundtücksgrenze parallel zum Fußweg diese Seite als eigene Grundstücksseite zu betrachten. Daher kann der Schuppen immerhin die vollen neun (genehmigungsfreien? genehmigungsfähigen?) Meter Länge ausnutzen und die Länge der Garage wird nicht "abgezogen".
Aber aufgrund der "Baulasten" meinte sie, ich müsse voraussichtlich diese in NRW vorgeschriebenen drei Meter Abstand einhalten. Auf der Seite zum Fußweg hin zum Glück nur bis zu dessen Mitte - auf der Rückseite wohl drei Meter Abstand zum Nachbargrundstück.
Nun hab ich versucht, die super steile Hanglage dieses ganzen Viertels in der Karte mal mit den lila Pfeilen anzudeuten:
Auf der anderen Seite des Fußwegs kommt ein Abhang runter in eine Schlucht, in der ein Abwasserkanal verläuft. Die Bäume stehen schon etwa fünf Meter tiefer als der Fußweg. Das oberste Haus E an der E-Straße liegt zehn, 15 Meter tiefer als die Reihenhäuser links an der M-Straße.
Und das Nachbargrundstück S1 wird an der unteren Hälfte, vor die ich meinen Schuppen bauen will, nicht genutzt. Der lässt da Bäume und alles wild wachsen.
Ich möchte natürlich da möglichst wenig Platz verschwenden. Was seht ihr da für Chancen?
Der Mensch beim Bauamt, der das endgültig entscheidet, kommt übernächste Woche aus dem Urlaub wieder, bis dahin wollte ich mich halt mal etwas kundiger machen (aktuell bin ich noch sehr ahnungslos in Sachen Baurecht, wie ihr euch sicher schon gedacht habt.)