Vielen Dank für die interessanten Antworten. Das deckt sich dann auch mehr mit meinem nicht ganz so guten Bauchgefühl. Ich möchte noch etwas ergänzen - Was mir noch mehr Bauchschmerzen bereitet. Im Vertrag steht:
"Die Bauzeit (von Baubeginn bis Bezugsfertigkeit) beträgt 10 Monate, vorbehaltlich witterungsbedingter Ausfalltage. Der v. g. Preis gilt als verbindlicher Festpreis für die gesamte Bauzeit, längstens doch für 18 Monate nach Vertragsabschluss.
Beträgt die Bauzeit aus vom AN nicht zu vertretenen Umständen mehr als 18 Monate, gerechnet ab Vertragsabschluss, so kann der AN vom AG eine angemessene Entschädigung für die eingetretenen und nachgewiesenen Kostensteigerungen gemäß §642 Baugesetzbuch verlangen."
Ein fester Abschlusstermin wird nicht genannt.