Höhe der Grundschuld, die eingetragen werden sollte

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Zuletzt aktualisiert 23.05.2024
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toxicmolotof

Eine Grundschuld wird in der Regel in der Höhe des Darlehens eingetragen. Sollte diese noch nicht bekannt sein, gibt es die Möglichkeit "in Blaue zu schießen" mit drei Konsequenzen:

1) Grundstück zu hoch eingetragen. => Bei der Bank alles super, aber evtl. beim Notar und Gericht zu viel gezahlt, da sich die Gebühren an der Höhe der Grundstück orientieren.
2) Grundstück passend eingetragen. => Bedarf wohl keiner Erklärung.
3) Grundstück zu niedrig eingetragen. => Für die Bank ein guter Anfang, aber vermutlich ein Problem. Entweder zweite Grundstück nachtragen, oder den überschreitenden Betrag als Personalkredit beantragen.

Letzteres bei Variante 3 kann bei geringen Beträgen funktionieren, führt aber in der Regel zu einem Zinsaufschlag, da größeres Risiko.

Weshalb ist "zu viel" denn ein Nachteil? Von den unnötigen Kosten bei Notar/Gericht abgesehen ist es kein Nachteil, sondern eher ein Vorteil, falls man später noch ein Auto finanzieren möchte und der Wert des Grundstückes das her gibt. Eine Bank kann nicht mehr vollstrecken als sie berechtigte Forderungen gegen jemanden hat.
 
Zuletzt aktualisiert 23.05.2024
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