wrobel
Moin Moin
Es wird weder eine Rückstauklappe benötigt noch ist die Tiefe der kommunalen Abwasserleitung in diesem Fall ausschlaggebend.
Alle Abwasseranschlüsse die unterhalb der Rückstauebene, das ist der Gullydeckel des Kontrollschachtes, liegen sind über eine Hebeanlage zu entwässern.
Alle anderen Aussagen sind falsch!
Das Bad im OG z.B. würde dann nicht über die Hebeanlage geführt und wäre somit auch bei derer voll nutzungsfähig.
Olli
Es wird weder eine Rückstauklappe benötigt noch ist die Tiefe der kommunalen Abwasserleitung in diesem Fall ausschlaggebend.
Alle Abwasseranschlüsse die unterhalb der Rückstauebene, das ist der Gullydeckel des Kontrollschachtes, liegen sind über eine Hebeanlage zu entwässern.
Alle anderen Aussagen sind falsch!
Das Bad im OG z.B. würde dann nicht über die Hebeanlage geführt und wäre somit auch bei derer voll nutzungsfähig.
Olli