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Auf jeden Fall ist es aber Deine "Rechnung ohne den Wirt", wenn Du Deinen Zweitmeinungsarchitekten in das Baurezept Deines Planungs- und Bauleitungsarchitekten hineinpfuschen läßt - zu viele Köche verderben den Brei !Für unseren Neubau KfW55 schlägt der GÜ einen Fußbodenaufbau von 190mm vor. Ein unabhängiger Architekt bestätigte uns, dass er seinen Fußbodenaufbau in der Vergangenheit mit 150-160mm geplant und gebaut habe. Seine Rechnung geht wie folgt:
Das gilt selbstredend gleichermaßen für den Fußbodenaufbau und die Dachentwässerung.
Wenn Du Zweifel an den Fähigkeiten Deines Bauunternehmerarchitekten hast, solltest Du mit Deinem Bauunternehmer besprechen, daß Du die Federführung zum Zweitmeinungsarchitekten hin wechseln möchtest. Aber haben die dann auch einen eingespielten Umgang miteinander ?
Wegen des Unterschiedes zwischen 270 und 266 cm lichter Raumhöhe täte ich das nicht, das sind Peanuts. Du wirst auf Deinem Sofa niemals merken, ob Du relativ zum Meeresspiegel 4 cm niedriger sitzt - das macht keinen relevanten Luftdruckunterschied, selbst für Herz-Lungen-Geschädigte nicht.