Höhe Zaun zum Nachbarn und Fenster in der Grenzbebauung

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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OWLer

OWLer

Ui, gerade das mit den Kameras ist echt ein heißes Eisen. Wenn ich überlege, wie lange das bei uns in der Firma gedauert hat, die Kameras auszurichten. Das war echt ein schmaler Grat mit den Nachbargrundstücken und einer sinnvollen Überwachung des Betriebsgeländes.

Ich drücke euch die Daumen, dass ihr eine lebenswerte Lösung findet.

Da überlege ich ja fast, aus meinem Grundstück einen Grill&Camping-Platz zu machen und in der Mietwohnung wohnen zu bleiben.
 
F

fragg

Der Zaun geht auf unsere Kosten, das steht nicht zur Debatte. Es geht rein um die Höhe, da werden wir, trotz allem, anfragen, ob wir über die erlaubten 2m gehen sollen oder nicht. Wenn ja, laß ich beide (zur Furie gehört noch ein Gatte, den man aber nicht sieht und hört) auf dem Plan unterschreiben.

Ach ja, was ich vergaß: seit gut einem Monat haben sie in ihrem Garten Wildkameras aufgestellt, die auch unser Grundstück mit beobachten. So eine Kamera hat ja einen Einfallswinkel von ca. 170° und die sind so aufgestellt, daß auch unser Grundstück beobachtet wird (durchaus großflächig). Haben wir bis jetzt unkommentiert gelassen (was will sie auch sehen außer einer Katze, die hinscheißt?). Wir wollten mal so über'n Zaun fragen, was sie denn beobachten und was sie bisher damit gesehen hätten (und gewartet wie die Reaktion so ist). Soviel zur Videoüberwachung... Jetzt überlege ich, ob ich mir das nicht verbitte. Nach dem Datenschutzgesetz ist das definitiv illegal.

Sollte es wirklich so weit kommen, daß wir ein Hausverbot aussprechen, wäre aber die Überlegung eine Überwachungskamera zu installieren durchaus relevant. Denn wie sollte ich ansonsten beweisen, daß sie mein Hausverbot mißachtet?

Aber irgendwie hoffe ich ja noch immer, daß es nicht ganz so hoch kocht.
bitte was? Ordnungsamt, HEUTE.
 
H

halmi

Deine Plan hier nichts eskalieren zu lassen in allen Ehren, aber wenn man mal zusammenfast:

- Ärger besteht schon seit Jahren mit der Familie
- permanente Belästigung
- nächtliche Ruhestörung
- illegale Videoüberwachung des Grundstücks/privater Raum

wird dein Plan nicht aufgehen und nur für noch mehr Frust sorgen. Mein Rat ist hier ganz klar Fakten zu schaffen und klare Grenzen zu ziehen.
 
Climbee

Climbee

Ordnungsamt wegen Wildkameras (da sind echt die dafür zuständig?) und Feuerwehr wegen dem nicht dem Feuerschutz entsprechenden Garagenfenster wäre zu überlegen.
Würde ich aber erst dann machen, wenn wir, vielleicht klappt das ja doch, uns über die Höhe des Sichtschutzzaunes geeinigt haben. Da hoffe ich ja immer noch auf ein Entgegenkommen, weil ein höherer Sichtschutz ja auch in deren Interesse liegen dürfte.
 
A

apokolok

Ist das Fenster an sich in ner grenzständigen Garagenwand überhaupt zulässig?
Imho doch normalerweise nicht.

Wegen der Nachbarin: Ich glaube, da muss man andere Seiten aufziehen.
D.h. einfach mal DEUTLICH lauter werden als sie.
Ich hatte auch mal so nen Nachbarn, allerdings in einem Mehrfamilienhaus.
Der hat jahrelang sein Maul aufgerissen und ständig gemeckert, geklingelt, Zettel aufgehängt, Müll in den Kinderwagen geworfen usw.
Irgendwann hat er wohl auch meinen (damals noch recht kleinen) Kindern im Treppenhaus so dämlich absichtlich im Weg gestanden, dass der Kleine gestolpert ist.
Da hab ich ihn mir mal kurz geschnappt (nicht körperlich), ihm tief in die Augen gesehen und ihm einmal SEHR, SEHR deutlich und eindringlich gesagt, wo der Hammer hängt.
Danach kam NIE wieder auch nur ein Mucks in unsere Richtung. Er hat sich dann auf andere Nachbarn konzentriert.
 
B

boxandroof

Freundlich und bestimmt ganz klare Grenzen setzen und den Rest ignorieren - so gut es eben geht. Hausverbot war doch ein guter Vorschlag. Die Kameras der Nachbarn gehen gar nicht.

Eigene Kameras sind doch Quatsch, damit bist Du mental und faktisch in der Eskalation. Beweisen musst Du nichts. Bei Misachtung vom Hausverbot rufst Du die Polizei und gut. Es wird schon ausreichend Wirkung bei Deinen auf Ordentlichkeit bedachten Nachbarn zeigen wenn nur wegen Ihnen die Polizei vorfährt.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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