Zuletzt aktualisiert 27.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Höhenunterschiede des Grundstücks zum Nachbarn >> Zum 1. Beitrag <<
Selbst für mich als Laie sollte klar sein wenn mein Grundstück vom Niveau her höher steht sollte ich dafür Sorge tragen dass, dadurch mein Nachbar nicht ,,überschwemmt,, wird mit Regenwasser.
Sprich ihn mal darauf an.
Wie die drei Vorpostings aussagen: Das ist ganz klar ein Problem, das dein Nachbar beseitigen muss. "Ist mir egal" geht hier nicht - wenn auch für ihn bequem.
Danke für eure Antworten. Das hört sich alles sehr gut an. Ich werden mir mal den "§26 Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz" ausdrucken und zu ihm gehen. Mal sehen was er sagt. Ich halte euch bei gelegenheit mal auf dem Laufenden.
Mutmaßlich z. B., dass die dort erwähnten `Bodenbewegungen' nun gar nicht auf die hier gerügten 'Niederschlagswassersbleitungen' übertragbar sind und dir noch einen schönen Tag / ein schönes Leben wünschen....
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Meist ist aber im B- Bebauungsplan erwähnt, dass Wasser nicht auf angrenzende Flächen abgeleitet werden darf - was dir aber noch kein subjektives Recht gegen den Nachbarn gewährt, aber eine Grundlage für die Behörde sein könnte.