Genau. Und nicht vergessen, dass der "Obolus" an die Nachbarn natürlich auch versteuert werden muss.Mal als Info für zukünftige Bauherren:
Sowas muss der Versorger schriftlich genehmigen.
Wenn ich jemandem empfehle über Rot zu gehen, weil gerade keiner kommt... muss ich ihm auch dazu sagen, dass er dadurch Probleme bekommen kann.
Guter und richtiger Weg.wir hatten über die Bauphase das Wasser vom netten Nachbarn, ein zugänglicher Gartenwasserhahn mit Stadtwasser und Gardena Anschluss.
Nach welcher einkunftsart sollte das so sein? Max 22 Nr. 3 mit Freigrenze 256 Euro. Hierbei reden wir aber von Überschuss. Den wird der Nachbar wohl nicht machen.Und nicht vergessen, dass der "Obolus" an die Nachbarn natürlich auch versteuert werden muss.
für die 3 Liter pro Tag kannst Du besser stilles Wasser vom Discounter dort abstellen.Außerdem muss es ein Wasserschlauch mit Trinkwasserzulassung sein, denn wenn Wasser daraus in die Bau-Kaffeemaschine gelassen wird, dann ist das Wasser nämlich als Lebensmittel anzusehen...