lastdrop
Ihr sprecht da von unterschiedlichen Sachen. Die Haftung der GmbH ist schon auf das Kapital beschränkt, da hat SirSydom recht.
Sofern aber Vorsatz, Betrug o.ä. Vorliegt, ist der GF in der persönlichen Haftung, als GF hat man auch Verantwortung, da hat Bauexperte recht.
Alle weitere erklärt der Anwalt.
Alle wieder Freunde?
Sofern aber Vorsatz, Betrug o.ä. Vorliegt, ist der GF in der persönlichen Haftung, als GF hat man auch Verantwortung, da hat Bauexperte recht.
Alle weitere erklärt der Anwalt.
Alle wieder Freunde?