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ypg
Das ist ja nicht kombinierbar mit der Idee des Architekten, einen Bungalow zu erweitern bzw die mögliche baubare Fläche als Split Level anzulegen.zweigeschossig ist erlaubt ..
Ist aber so auch besser, da der Keller so in Völle ausgenutzt und als Fundament benutzt werden kann.
Lange Rede, kurzer Sinn: ihr dürft kein weiteres VG bauen.
Aber ihr dürft ein Dachgeschoss ausbauen.
Wenn man also einen Platz für eine Treppe findet, dann könnte man entweder eine spitzere Dachneigung oder einen Kniestock nehmen, damit oben Wohnraum unter Dach entsteht.
Die damalige Okal Haus-Dachneigung passt aber eigentlich ganz gut zum Haustyp, bzw zu dem Haus, welches es werden sollte.
Deshalb könnte man zb 1. nur die planobere Dachhälfte so erhöhen, dass man dort ein/zwei Zimmer einrichten kann. In der Mitte des Hauses entsteht ein dritter Giebel, also ein Versatz zwischen den Dachflächen, die viele mit Fensterbändern ausstatten.
Oder aber man nimmt 2. die untere SplitLevelebene und versucht, darüber noch eine Wohnebene zu machen, indem das ganze Dach gleich hoch ist und sich so über dem Wohnraum Raum ergibt.
Man könnte für beide Varianten vom Kinderzimmer einen Meter beim Flur abziehen und dort eine Treppe nach oben bauen. Das dann verkleinerte Kinderzimmer kann später Gast/Büro werden, das Kind zieht dann in die Dachebene.