Ideenfindung - Ausrichtung des Hauses

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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FrankH

...gerade im Süden innerhalb der Akzeptanz, da dort die Sonne am höchsten steht und über die Heckenbepflanzung drüber ist. In diesem Fall würde eher die Hecke im Schatten des Hauses stehen ;)
Deine Aussage verstehe ich hier im Zusammenhang nicht.

Von mir war folgendes gemeint:
Der Heckenbewuchs mit den hohen Thujas steht an der Nordgrenze des betroffenen Nachbarn, deshalb kann er es möglicherweise ohne große Beeinträchtigung akzeptieren. Von Norden kommt ja nicht viel Licht in unseren Breiten.
Beim TO stände die Zypressenhecke im Süden seines Grundstücks, deshalb mein Hinweis, hier ggfs. den Schattenwurf im Auge zu behalten, bevor zu große Beeinträchtigungen entstehen. Das geplante Haus wird wahrscheinlich gar nicht betroffen sein, weil es vermutlich weit genug von der Grenze weg sein wird, nur der Garten.
 
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FrankH

Dann lies sie und verstehe auch!
Ich habe den Text durchaus verstanden, bin aber kein Rechtverdreher, sondern auch nur Laie.
Mein Verständnis ergibt folgende Rechtslage:
Im Süden wäre nach §27 eigentlich der TO einfriedungspflichtig, also keine gemeinschaftliche Einfriedung. Also gilt nach §50 auch die Abstandsregelung, denn diese gilt ausdrücklich auch für Hecken.
Der Nachbar ist der Einfriedungspflicht des TO jedoch zuvor gekommen.
Ich denke nicht, dass ich das falsch verstanden habe. Ansonsten bitte ich um Aufklärung.
 
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