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SweetPanda
Hallo, in unserem bebauungsplan steht, dass ein Carport einen lichten Abstand von 3m zur Straßenlinie einhalten muss. Wie ist das genau zu verstehen? Ich wollte den Carport nämlich direkt an der Grundstücksgrenze beginnen lassen, aber die ersten 3 Meter würde ich den Carport komplett offen lassen, also nur die Überdachung, keine Seitenwände. Dadurch würde die Sicht eines Autofahrers in keinster Weise eingeschränkt werden. Kann mir jemand sagen, ob so ein lichter Abstand von 3 Metern eingehalten wird? Ich meine ohne Seitenwände ist es ja sehr licht :-)