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In De wird Verursachergerecht unterschieden nachTankstelle eigentlich lauter sein als die Strasse
- Straßenverkehrslärm
- Schienenverkehrslärm
- Fluglärm
- Gewerbelärm
- Freizeitlärm
- sowie Nachbarschaftslärm und Lärm am Arbeitsplatz.
Problem bei SB-Tankstellen sind häufig nicht die Beurteilungspegel zur lautesten Nachtstunde, sondern sog. kurzzeitige Pegelspitzen überschreiten bei heranrückender Wohnbebauung häufig die Richtwerte.Gerade bei einer SB-Tankstelle, wo man nicht mit herumlungernden Zechern rechnen muss, hätte ich da keine Bedenken.