M
mondbau
Ich habe eine Frage zum Wohnbaugebiet. Gilt dieses Nachfolgende auch für Einfamilienhäuser ?? Das Wohngebiet ist für Einzel- und Doppelhäuser ausgewiesen.
Aus der Satzung:
Festsetzungen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 Baugesetzbuch)
Im Plangeltungsbereich müssen die Außenbauteile der Gebäude mindestens folgenden Anforderungen nach DIN 4109 (Ausgabe Januar 2018) hinsichtlich der Schalldämmung zum Schutz gegen Außenlärm für die in der Planzeichnung festgesetzten Lärmpegelbereich III genügen:
Lärmpegelbereich LPB III
Maßgeblicher Außenlärmpegel: 61 – 65 dB(A) Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß bei
a) Büroräumen: 30 dB(A)
b) Aufenthaltsräumen in Wohnungen: 35 dB(A)
Der Nachweis der erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße ist auf der Grundlage der als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführten DIN 4109 in der Fassung des Jahres 2018 zu führen.
Im Plangeltungsbereich müssen die Außenbauteile der von zum Schlafen genutzten Räume mindestens folgenden Anforderungen nach DIN 4109 (Ausgabe Januar 2018) hinsichtlich der Schalldämmung zum Schutz gegen Außenlärm für die in der Planzeichnung festgesetzten Nachtzonen 1 und 2 genügen:
Nachtzone 2
Maßgeblicher Außenlärmpegel: 66 – 70 dB(A)
Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß bei Schlafräumen in Wohnungen: 40 dB(A)
Aus dem Netz gefunden:
Auf dem privatrechtlichen Sektor gibt es ohne Vereinbarung keine baurechtlich verbindlichen Vorschriften zur Dimensionierung des baulichen Schallschutzes. Bei Wohnungen in Geschosshäusern, Einfamilien-Doppelhäusern und Einfamilien-Rei-henhäusern aber weist die DIN 4109 –Schallschutz im Hochbau – die stets einzuhaltenden, öffentlich-rechtlich geschuldeten bauakustischen Mindestanforderungenfür den Gesundheitsschutz und das Wohlbefinden des Menschen aus.
Aus der Satzung:
Festsetzungen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 Baugesetzbuch)
Im Plangeltungsbereich müssen die Außenbauteile der Gebäude mindestens folgenden Anforderungen nach DIN 4109 (Ausgabe Januar 2018) hinsichtlich der Schalldämmung zum Schutz gegen Außenlärm für die in der Planzeichnung festgesetzten Lärmpegelbereich III genügen:
Lärmpegelbereich LPB III
Maßgeblicher Außenlärmpegel: 61 – 65 dB(A) Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß bei
a) Büroräumen: 30 dB(A)
b) Aufenthaltsräumen in Wohnungen: 35 dB(A)
Der Nachweis der erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße ist auf der Grundlage der als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführten DIN 4109 in der Fassung des Jahres 2018 zu führen.
Im Plangeltungsbereich müssen die Außenbauteile der von zum Schlafen genutzten Räume mindestens folgenden Anforderungen nach DIN 4109 (Ausgabe Januar 2018) hinsichtlich der Schalldämmung zum Schutz gegen Außenlärm für die in der Planzeichnung festgesetzten Nachtzonen 1 und 2 genügen:
Nachtzone 2
Maßgeblicher Außenlärmpegel: 66 – 70 dB(A)
Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß bei Schlafräumen in Wohnungen: 40 dB(A)
Aus dem Netz gefunden:
Auf dem privatrechtlichen Sektor gibt es ohne Vereinbarung keine baurechtlich verbindlichen Vorschriften zur Dimensionierung des baulichen Schallschutzes. Bei Wohnungen in Geschosshäusern, Einfamilien-Doppelhäusern und Einfamilien-Rei-henhäusern aber weist die DIN 4109 –Schallschutz im Hochbau – die stets einzuhaltenden, öffentlich-rechtlich geschuldeten bauakustischen Mindestanforderungenfür den Gesundheitsschutz und das Wohlbefinden des Menschen aus.