gibt´s in China überhaupt ein Grundbuchamt in dem Hypotheken eingetragen werden können und dann die ev. Zwangsversteigerung bei nicht Zahlung.
Wenn du die Wohnung kaufst und einen Bankkredit benoetigst, ist das beim Grundbuchamt vermerkt.
Dadurch wird verhindert, dass du die Wohnung ohne Einverstaendnis der Bank verkaufst.
Ist alles abbezahlt laesst du dir das von der Bank bestaetigen, rennst mit dem Wisch zum Grundbuchamt und die nehmen den Eintrag dann raus.
Umzug ist innerhalb der Firma, aber Tendenz ist wohl: Vertrag befristet auf 1 Jahr.
Chef haette gerne direkt unbefristet gemacht, aber die Personalabteilung meinte "den kennen wir nicht gut genug" - dabei arbeite ich hier schon etliche Jahre. Daher ist die Frage vielleicht nur hypothetisch und die Bank sagt "Kommen Sie im Fruehjahr 20222 wieder".
Mieteinnahmen bestaetigen wird sicher nicht leicht. Zumal in China 1-Jahresvertraege ueblich sind die immer neu verhandelt werden aka "der Vermieter fragt jedes Jahr nach 50 Euro mehr".
Konditionen ohne Verkauf von Wohnung 2 duerften nicht so prall sein, weil ich dann quasi eine 100% Finanzierung braeuchte, meine Ersparnissue reichen fuer ein Auto und Wohnungseinrichtung. Aber fragen kostet ja nichts.
Es wird im Falle eines Immbilienkaufs dann wohl auf Verkauf von Wohnung 2 hinauslaufen und die Mieteinnahmen von Wohnung 1 fuer eine jaehrliche Sondertilgung zu verwenden. Ist ja so schlecht auch nicht.