B
Baubeginnerin
Hallo,
Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage.
Wir haben ein Grundstück in einem Neubaugebiet gekauft und fragen uns, was passiert, wenn wir innen anders bauen als nach der Bauanzeige genehmigt.
Wir planen mit einer Einliegerwohnung im EG zu bauen und müssen deshalb drei Stellplätze haben. Heute haben wir erfahren, dass diese alle so zugänglich sein müssen, sodass man keinen anderen Stellplatz überqueren muss. Zudem darf dies nur der bei uns rechten Seite des Grundstücks sein und nicht auf beiden Seiten und ich nur ein Stellplatz im Vorgarten. Das Grundstück ist schmal und es gibt eine Möglichkeit dies zu umgehen: offiziell ein Einfamilienhaus bauen. Denn dann brauchen wir nur zwei Stellplätze, die auch Hintereinander sein dürfen.
Sprich wir würden im Plan nur eine Sache ändern und zwar eine größere Tür zwischen den beiden aneinnderliegenden Wohnzimmern (zu Haus und Einliegerwohnung)
Wir haben aber nicht vor, diese Tür wirklich zu bauen.
Kommt irgendwann jemand und prüft das nach? ?
Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage.
Wir haben ein Grundstück in einem Neubaugebiet gekauft und fragen uns, was passiert, wenn wir innen anders bauen als nach der Bauanzeige genehmigt.
Wir planen mit einer Einliegerwohnung im EG zu bauen und müssen deshalb drei Stellplätze haben. Heute haben wir erfahren, dass diese alle so zugänglich sein müssen, sodass man keinen anderen Stellplatz überqueren muss. Zudem darf dies nur der bei uns rechten Seite des Grundstücks sein und nicht auf beiden Seiten und ich nur ein Stellplatz im Vorgarten. Das Grundstück ist schmal und es gibt eine Möglichkeit dies zu umgehen: offiziell ein Einfamilienhaus bauen. Denn dann brauchen wir nur zwei Stellplätze, die auch Hintereinander sein dürfen.
Sprich wir würden im Plan nur eine Sache ändern und zwar eine größere Tür zwischen den beiden aneinnderliegenden Wohnzimmern (zu Haus und Einliegerwohnung)
Wir haben aber nicht vor, diese Tür wirklich zu bauen.
Kommt irgendwann jemand und prüft das nach? ?