Hallo,
Erst einmal möchte ich mich bedanken. Vielen Dank mit welcher Hilfsbereitschaft man hier empfangen wird. Anbei eine Skizze
Ein paar Infos:
Die hintere Baugrenze darf bzgl. Stellplätze nicht überschritten werden. Parkplätze im Vorgarten sind nicht erlaubt. Ausnahme: Häuser mit einer Wohnheit dürfen einen auf der Zufahrt vorgelagerten Parkplatz im Vorgarten haben.
Zu Häusern mit zwei Wohneinheiten steht nichts, da gilt dann die HBO, dass alle Stellplätze so liegen, dass kein weiter überquert werden muss.
Vielen Dank schon einmal!!