K
KarstenausNRW
Das habe ich wohl gelesen. Und genau deshalb penibel nachgefragt.Wir hatten bei den Heizkörpern etwas hin und her überlegt, welche wir nehmen wollen und uns schlussendlich für Heizkörper mit planer Oberfläche (Modell X) entschieden. Die Freigabe dafür haben wir Ende Mai erteilt (unterschriebenes Angebot mit ausschließlich Modell X).
Ende Juni haben wir dann den hydraulischen Abgleich extern durchführen lassen. Dazu beim Installateur die Auftragsbestätigung für die HK angefordert und auch bekommen.
Was ist wann genau wie gemacht worden. Titel des jeweiligen Dokuments. Datum. Inhalt (z.B. 14 Tage an Angebot gebunden). Usw.
Die Formulierung "Angebot angenommen mit Unterschrift" ist nicht konkret.
Ich bleibe dabei, dass Du zu unkonkret antwortest.
Was für eine Auftragsbestätigung hast Du angefordert und warum? Hast doch einen Vertrag durch ein angenommenes Angebot - oder doch nicht?
Es kommt tatsächlich auf die konkreten Formulierungen an.
Pauschal allerdings geantwortet: Ist ein Angebot (kein Kostenvoranschlag) angenommen, entsteht ein zweiseitig bindender und verpflichtender Vertrag. Einseitige Änderungen sind nicht möglich. Jetzt könnte es sein, dass die Auftragsbestätigung ein ergänzendes Angebot des Handwerkers war, welches von Euch nach Eurer Aussage aber nicht angenommen wurde. Somit würde es beim ersten Vertrag bleiben.
Damit wäre der Handwerker in der Pflicht, den geschlossenen Vertrag zu erfüllen.
Laienmeinung, keine Rechtsberatung. Meine Rechtssemester liegen auch schon zu lange dafür zurück...