Isolierung einer freistehenden Doppelhaushälfte - Erfahrungen?

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M

MoeTavern

Hallo zusammen,

ich bin am Kauf eines aktuell freistehenden, aber als Doppelhaushälfte geplanten Hauses interessiert. Der Rohbau steht bereits. Fraglich ist für mich die Isolierung der Hauswand zum noch nicht gebauten Nachbarhaus vor dem Hintergrund der Tatsache, dass völlig unklar ist, ob die zweite Doppelhaushälfte jemals gebaut wird.

Der Investor will das als KfW55 deklarierte Haus an der fraglichen Wand mit der zwischen zwei Doppelhaushälften üblichen Schallschutzdämmung isolieren und verputzen. Diese "Isolierung" ist aber nur 6cm dick. Die Isolierung an allen anderen Wänden ist 16cm. Ich bin kein Fachmann, gehe aber davon aus, dass ich auf diese Weise eine deutlich schlechtere Isolierung erhalte und das Haus dann nach meinem Verständnis auch kein KfW55 Haus sein kann. Eine Isolierung mit den 16cm würde zu einer Überbauung führen. Der Nachbar hatte dem Investor ursprünglich zugesichert, auch das Grundstück für die zweite Hälfte zu verkaufen, dann aber einen Rückzieher gemacht, weil er seinen Garten nun doch nicht so stark verkleinern möchte. Ich bin jetzt verunsichert, weil ich a) nicht weiß, was ich bei der Isolierung verhandeln soll und b) keine Sicherheit habe, ob da jemals ein Haus und vor allem in welcher Gestaltung und Qualität direkt an mein potenzielles Eigenheim gebaut wird.

Wäre Dankbar für jeden Ratschlag. Weitere Infos zum Sachverhalt gerne auf Nachfrage.

Viele Grüße
Moe
 
Z

Zaba12

Warum willst du Dir soviel Unsicherheit für viel Geld ans Bein binden? Mein Ratschlag: Finger weg
 
N

nordanney

Äh - es wird ein Doppelhaus geplant (mit Bauantrag und allem drum und dran) und dann doch nicht gebaut? Gilt die Baugenehmigung dann überhaupt noch (Grenzbebauung)?
Ob es ein KFW 55 Haus noch sein wird, sollte doch wohl von der entsprechenden Berechnung abhängen. Und die Berechnung von der Bebauung.
Die Frage sollte Dir also Dein Bauträger schriftlich mit allen Infos und Berechnungen beantworten können.
Davon abgesehen wirst Du keinen Einfluss auf die Nachbarbebauung haben.

Sehr suspektes Bauvorhaben. "Hat zugesichert" - und dann fängt man schon mal mit der ersten Hälfte an?
 
11ant

11ant

Ich bin kein Fachmann, gehe aber davon aus, dass ich auf diese Weise eine deutlich schlechtere Isolierung erhalte und das Haus dann nach meinem Verständnis auch kein KfW55 Haus sein kann. Eine Isolierung mit den 16cm würde zu einer Überbauung führen. Der Nachbar hatte dem Investor ursprünglich zugesichert, auch das Grundstück für die zweite Hälfte zu verkaufen, dann aber einen Rückzieher gemacht, weil er seinen Garten nun doch nicht so stark verkleinern möchte.
Ich denke, da muß man auch kein Fachmann sein - um zu sehen, daß in dieser Konstellation wohl ein Depp gesucht wird.
 
C

Caspar2020

Zuerst einmal muss ich mich über manche hier wundern. Zumindest in NRW ist eine Doppelhaushälfte für ein eigenständiges Haus. Und jedes davon hat seine eigene Baugenehmigung. Und hier bei uns in der Gegend sieht man solche Doppelhaushälfte recht oft.

Unser Haus ist auch als Grenzbebauung ausgeführt; an dieser Seite dann aber nicht 2-Schalig, sondern mit dickeren Steinen und glatt verputzt. Das Haus steht seit 1995. daneben ist ein Garten bis in alle "Ewigkeit".

Die "Dämmung" zwischen Doppelhaushälfte ist eigentlich nur zu Trennung.

Wenn du wirklich an dem Doppelhaushälfte, hol dir nen bausachvedtändigen ins Boot. Nicht nur wegen dieser Wand, sondern wegen der Rest auch.

Bezüglich b); gibt es einen Bebauungsplan für das Gebiet; wenn ja, was steht da drin? Oft gibt es ein paar Vorgaben; aber prinzipiell ist man recht frei in der Gestaltung seiner Doppelhaushälfte.

Und welche Sorgen hast du bezüglich der Qualität der nicht vorhandenen Doppelhaushälfte?
 
M

MoeTavern

Ich glaube nicht, dass unbedingt ein "Depp" gesucht wird. Der Bauherr bzw. Investor hat halt den Fehler gemacht und ohne verbindliche Zusage des Nachbarn für die zweite Grundstückshälfte bereits mit dem Bau der ersten Hälfte begonnen. Die Baugenehmigungen für beide Hälften sind separat zu sehen.
Für die Kaufinteressenten wie mich steht da nun die Chance auf ein schönes freistehendes Haus. Ich bin auf der Suche nach Ratschlägen, wie ich nun vorgehen soll.
Ich werde mit dem Besitzer des großen anliegenden Grundstücks sprechen, ob er mir vielleicht einfach noch einen Meter über die gesamte Länge des Grundstücks verkauft. Dann hätte er immer noch einen großen Garten und ich eine Absicherung, dass nichts Ungewisses irgendwann an mein Haus gebaut wird. Der Bebauungsplan schreibt nur gleiche Dachform und Abmessungen vor - sonst nichts. Alternativ könnte ich auch versuchen, mit dem Nachbarn ein Vorkaufsrecht auszuhandeln, falls er derzeit nicht gewillt ist, auch nur einen Teil abzugeben. In jedem Fall muss ich aber mit dem Nachbarn klären, wie eine Lösung für eine Isolierung aussieht. In NRW darf die Isolierung die Grenzen des Grundstücks nicht überschreiten. Isoliere ich nun aber mit 16cm überschreite ich die Grenze, was eine Baulast bedeutet, die ich auf meine Kosten zurückbauen müsste, falls dann doch irgendwann der Nachbar verkauft und ich kein Vorkaufsrecht habe.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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