W
wadenkneifer
Nur zur Vollständigkeit: Du hast den höheren Eigenkapital-Anteil schon vor der Ehe gebildet? bzw. ihr habt jeweils Euren Eigenkapital-Anteil vor der Ehe gebildet? Weil das müßte bei der gesetzl. Zugewinngemeinschaft der "Absprungpunkt" sein: Anteil Eigenkapital vor der Eheschließung. Stichwort: Zugewinnausgleich für das während der Ehe angesammelte Vermögen.
Ganz genau kann Euch da aber ein Rechtsanwalt/Notar beraten.
Ganz genau kann Euch da aber ein Rechtsanwalt/Notar beraten.