Ist der Makler-Vertrag rechtens?

4,40 Stern(e) 5 Votes
S

Schelli

Das Problem an der Sache ist doch, dass der Anspruch des Maklers notariell bestätigt werden soll. Sich dort wieder herauszuwinden dürfte aufregend werden. Habt Ihr den Notar ausgesucht? An dieser Stelle würde ich als Erstes das Gespräch suchen und den Sachverhalt schildern. Das Verhalten der anderen Beteiligten klingt nach Wegelagerei. Man kann auch während des Beurkundungstermins noch Passagen streichen und ich würde im Zweifel dort ganz offen fragen, ob das deren Ernst ist. Eine kleine Pressemitteilung hätte ich bei der Gelegenheit dann auch schon dabei ;)
 
Schimi1791

Schimi1791

Meine Meinung: eine derartige Vorgehensweise halte ich für äußerst unseriös. Aber was will man machen, wenn es das ersehnte Grundstück ist? Auf das Grundstück verzichten oder das Spielchen mitmachen?
 
O

Obermuh

@Schimi1791 Die Chance dass, sofern keine Widerrufsbelehrung stattgefunden hat, die Klage abgewiesen wird ist sehr groß. Makler, insbesondere solche wie hier der Eindruck entsteht, versuchen aber trotzdem an dein Geld zu kommen. Da ist zumindest mal die Mahnung und ein gerichtliches Mahnverfahren absehbar… Alles in der Hoffnung dass dann aus Angst vor noch mehr kosten doch gezahlt wird.

@Schelli [edit] Tatsächlich sollte man das versuchen zu streichen, notariell beurkundet ist der Makleranspruch dann nur sehr schwer wieder loszuwerden.

Makler müssen wirklich wenig tun um rechtssicher ihre Provision zu verdienen. Es reicht z.B. (auch ohne Auftrag des Verkäufers!) ein Exposé bereitzustellen auf dem die Adresse des Grundstücks steht. Wenn man als Käufer nachweislich so vom Grundstück erfahren hat, hat der Makler seine Nachweispflicht erfüllt.

Wer es als Makler nicht mal hinbekommt die wenige Formalitäten zu erfüllen, hat die Provision einfach nicht verdient.

Es gibt durchaus auch gute Makler die einen sinnvollen Dienst erbringen, der Großteil gehört da nach meiner Erfahrung leider nicht dazu.
 
N

nordanney

Ein Vertrag bedarf nicht der Schriftform.
Ein Maklervertrag inkl. Widerrufsbelehrung schon. Und wenn man das Objekt vorher schon kennt, kommt man auch raus.

Faktisches Problem könnte werden, dass Ihr den Kaufvertrag nicht unterschreiben dürft, wenn Ihr den Makler nicht in den Vertrag aufnehmt. Das ist aber ein Punkt zwischen Euch und Verkäufer. Ich würde den Passus einfach mal im Notarvertrag streichen lassen und schauen, was passiert.
 
11ant

11ant

Wenn ich es recht interpretiere, hat hier die Gemeinde den Maklerauftrag erteilt und versäumt, die Interessenten auch darauf hinzuweisen. Erst vor dem Notar sich darüber zu mokieren, wird gewiß zu spät sein und sich nicht unkompliziert lösen lassen. Aber wie gesagt wo der Bürgermeister so ein Hornochse zu sein scheint, würde ich das Weite suchen - egal wie verzweifelt man schon glaubt, eine nächste Chance käme in absehbarer Zeit nicht mehr. [Da kann ich übrigens Entwarnung geben: meine Barthel Tipps werden nach der Buchmesse in diesem Herbst zusammengestellt, nur vorher ist dafür keine Zeit mehr]
 
lastdrop

lastdrop

Nirgends steht geschrieben, dass eine Maklerregelung in einem notariellen Kaufvertrag enthalten sein muss. Wenn ich den Notar beauftrage (und bezahle), würde ich das im ersten Vertragsentwurfstext erst mal streichen ...
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Ist der Makler-Vertrag rechtens?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Wohnungsverkauf- Makler Suchauftrag, trotzdem Provision für Verkäufer? 11
2Mit anderem Verkaufspreis als mit Makler besprochen abschließen? 35
3Makler für Eigentümer - Nutzen / Vorteile? 153
4Makler Betrug oder Steuerhinterziehung ? 63
5Baustellenfahrzeuge/Container auf Grundstück 24
6Kaufvertrag, Prüfung durch Rechtsanwalt erforderlich? 11
7Haus und Grundstück an Tochter verkaufen: Grunderwerbsteuer sparen? 16
8"ca." Angabe beim Grundstück im Kaufvertrag 21
9Strategieberatung Finanzierung Haus und Grundstück 10
10Planung Grundriss Doppelhaus, kleines Grundstück, Bauhausstil 34
11Übertrag von Grundstück von Schwiegermutter auf mich und Ehefrau 41
12Fragen zu möglichem Grundstück! 37
13Grundriss Einfamilienhaus ca. 300qm, Grundstück 780qm 24
14Wie unbebautes Grundstück mähen? 14
15Stark bewachsenes Grundstück - wie gehe ich am besten vor? 22
16Einschätzung Grundstück - Hanglage 15
17Großes Grundstück, weitere Baumöglichkeiten vorhanden - Investor? 13
18Reifheitsgrad Planung für Finanzierung von Grundstück+Haus 11
19Finanzierungsplan Neubau auf vorhandenes Grundstück 34
20Einschätzung Bebaubarkeit großes Grundstück nach §34 17

Oben