A
afrodita
Hallo,
mein Mann und ich wollten vor kurzem ein Baugrundstück kaufen. Um auf der sicheren Seite zu sein, da es ein Hanggrundstück ist, haben wir vorab mit Einverständnis des Eigentümers bzw. seines Makler ein Baugrundgutachten erstellen lassen.
Jetzt ist der Kauf geplatzt, da wir eine Rücktrittsklausel wegen einer notwendigen Bauvoranfrage im Vertrag haben wollten. Der Makler und wir nehmen an auch der Eigentümer (den haben wir nie gesprochen) wollten sich darauf nicht einlassen und haben die ganze Sache abgesagt.
Das Grundstück ist ja immer noch nicht verkauft und wir haben dafür jetzt ein Baugrundgutachten welches uns nichts mehr nützt.
Ich kann mich erinnern, dass ich irgendwo gelesen haben der Eigentümer ist verpflichtet den Kaufinteressenten ein bereits bestehendes Baugrundgutachten zu zeigen. Meine Frage ist ob das stimmt und wo finde ich das? Wenn wir das Grundstück schon nicht kaufen können, könnten wir so wenigstens einen Teil der Kosten für das Gutachten zurück bekommen.
Der Makler müsste das Gutachten ja von uns erwerben um es anderen potentiellen Interessenten zu zeigen.
Danke für eure Antworten.
mein Mann und ich wollten vor kurzem ein Baugrundstück kaufen. Um auf der sicheren Seite zu sein, da es ein Hanggrundstück ist, haben wir vorab mit Einverständnis des Eigentümers bzw. seines Makler ein Baugrundgutachten erstellen lassen.
Jetzt ist der Kauf geplatzt, da wir eine Rücktrittsklausel wegen einer notwendigen Bauvoranfrage im Vertrag haben wollten. Der Makler und wir nehmen an auch der Eigentümer (den haben wir nie gesprochen) wollten sich darauf nicht einlassen und haben die ganze Sache abgesagt.
Das Grundstück ist ja immer noch nicht verkauft und wir haben dafür jetzt ein Baugrundgutachten welches uns nichts mehr nützt.
Ich kann mich erinnern, dass ich irgendwo gelesen haben der Eigentümer ist verpflichtet den Kaufinteressenten ein bereits bestehendes Baugrundgutachten zu zeigen. Meine Frage ist ob das stimmt und wo finde ich das? Wenn wir das Grundstück schon nicht kaufen können, könnten wir so wenigstens einen Teil der Kosten für das Gutachten zurück bekommen.
Der Makler müsste das Gutachten ja von uns erwerben um es anderen potentiellen Interessenten zu zeigen.
Danke für eure Antworten.