Also (vor 2020 noch erlaubtes) konkludentes Handeln. Dumm gelaufen - Ihr hättet nur direkt beim Makler anrufen müssen und ihm sagen, dass Ihr das Haus und den geplanten Verkauf schon kennt und schon wäre das Thema erledigt gewesen. Nachweis ist einfach.
Aber egal. Lehrgeld bezahlt - und genau deshalb ist so etwas seit nunmehr 4 Jahren explizit vom Gesetzgeber ausgeschlossen worden.
Allerdings mißt der Gesetzgeber sein eigenes Handeln nach einem anderen Maßstab, denn:
LOL - Der Verkäufer und der Makler vereinbaren etwas für Dich, ohne Dich zu fragen. Finde ich super. Ich werde mal jemanden hier im Forum anschreiben und wir beide vereinbaren dann, dass Du uns Geld zahlen musst. [...] Für Maklerprovision (durch Dich) braucht der Makler einen Vertrag mit DIR (!!!). Ohne Vertrag keine Kohle. Ist im Leben immer so.
... klingt nach dem Rezept für "Staat macht Vertrag mit seiner Rundfunkanstalt, daß man an die GEZ eine Wohnsitzsteuer zahlen soll". Verstößt gegen den gleichen Grundsatz, wird trotzdem praktiziert.
Aber zurück zum Thema des TE:
wenn man von einem Hausverkäufer, den man privat kennt, direkt eine Verkaufsabsicht erfährt und man das Haus kaufen, es jedoch über einen Makler inseriert wurde, ist dann die Maklerprovision für den Käufer/Verkäufer zu bezahlen?
Die Verkaufsabsicht des Eigentümers ist mir schon seit einem Jahr bekannt (Verkäufer will dieses Jahr nach Portugal auswandern), jedoch will der Verkäufer zwecks Wertermittlung einen Makler beauftragen für einen marktgerechten Preis. Von diesem Preis hängt es davon ab ob ich das Haus kaufen kann. Wenn dies möglich wäre, ist dann der Makler zu bezahlen?
Also beide Teilnehmer des Deals kennen sich, und wollen einen Makler nur als "neutralen Dritten" zur Ermittlung eines fairen Kaufpreises missbrauchen. Das wäre Betrug, wenn der Makler über seine Rolle in dieser Farce getäuscht würde und annehmen dürfte, er solle in seiner beruflichen Funktion tätig werden.
Abgesehen davon, daß ein Kilo Zucker (= 336 Würfel) im Lebensmitteleinzelhandel weniger kostet als wegen des kostenlos zum Kaffee gegebenen Zweizuckerwürfelpäckchens 168 mal in ein Café zu gehen, käme ich auch niemals nie nicht auf die Idee, ausgerechnet einen Immobilienmakler für auch nur so etwas ähnliches wie kompetent zu halten, einen Wert zu taxieren. Da könnte man auch mit Blinden über Farbe sprechen. Was Ihr da vorhabt, ist Kindergeburtstag nach Schildbürger Art.
Nur am Rande: Wertermittlung durch den Makler ist kritisch zu sehen. Der Makler will ja den Auftrag erhalten, daher schätzt er tendenziell höher. Rin Gutachter wäre wohl neutraler
Mit dieser "Methode" verbrennen Makler Objekte und machen in der Summe damit ganze Märkte kaputt.
Sachverständige für Immobilien-Wertermittlung gibt es durchaus auch als eigenständige Profession, einen solchen würde ich hier (gemeinsam !) zu beauftragen raten. Manche von denen sind sogar gleichzeitig auch als Makler berufstätig (und verderben als solche den schönen mühselig erschaffenen Ruf der Branche als inkompetenteste aller schwarzen Schafe).
Wenn ich in diesem konkreten Fallbeispiel der Verkäufer wäre, würde ich dem TE als Käufer folgende beiden Wege vorschlagen:
A. Er ist mein Lieblingskäufer, ich will den Deal auf Biegen und Brechen nur mit ihm machen, er soll am Ende das Haus bekommen und dafür außer Konkurrenz mein einziger Interessent sein: dann beauftragen wir den Sachverständigen gemeinsam, nur als Wertermittler; oder
B. Er wäre "nur" mein Lieblingskäufer, aber andere Interessenten sollen auch eine Chance auf den Deal bekommen - dann bekäme ich ggf. von einem Anderen mehr Geld für das Haus geboten, er hat lediglich den "Heimvorteil", als erster von der Geschäftsmöglichkeit zu wissen und das Objekt am besten zu kennen: dann beauftrage ich den Sachverständigen allein, aber als Wertermittler und Makler.
Der Unfug hingegen, als Verkäufer und Käufer miteinander geheim zu verabreden, einen über seine atypische Rolle getäuschten Makler als Wertermittler zu missbrauchen und um seine gewohnte Provision zu prellen, ist nicht nur unanständig, sondern m.E. auch strafbar. Es würde damit eine Leistung erschlichen und durch Vereitelung deren üblicher Honorierung ein Vermögensschaden verwirklicht. Für zuständig hielte ich da (Meinungsäußerung - keine Rechtsberatung !) den §263 StGB (mit der Folge des Freiheitsentzuges bis zu fünf Jahren). Ein teurer Lausbubenstreich also.