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Normalerweise geht jedem BV eine Grundlagenermittlung voraus. Bedeutet: Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs für Heizung, Warmwasser u. ggf. Lüftung auf Grundlage des anvisierten Baukörpers, Klimastandortes und Nutzerverhaltens. Je nach Ergebnissen und Bedingungen resultiert hieraus das jeweilige Gesamtkonzept.....Wonach genau soll ich fragen bzw. welche Unterlagen soll ich einfordern?
Notwendige Berechnungsunterlagen wären nachfolgend hieraus: Normheizlast, Raumheizlasten, Heizflächen, Hydraulik. Bei Kontrollierte-Wohnraumlüftung natürlich auch die Berücksichtigung der erforderlichen Luftmengen gemäß Luftmengenplan nach 1946-6.
Meist nicht, denn seine Vertragsbedingungen sehen das i.d.R. nicht vor. Hier gelten, sofern bereits unterschrieben, lediglich die Vertragsbestandteile. Hier gilt dann meist mit dem Vorgegebenen auf Dauer zu leben. Tatsächlich wirtschaftlich ist das in den seltensten Fällen.....Und muss unser Bauträger oder GU uns so etwas zur Verfügung stellen bzw. habe ich da als Auftraggeber eigentlich irgendeine Handhabe Forderungen zu stellen?
Nicht umsonst nehmen viele GU/GÜ Auftragnehmer von vornherein diese Gewerke aus dem GU/GÜ Vertrag und vergeben diese Leistungen extern
v.g.