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Lupo777
Liebes Forum, in dem Neubaugebiet in welchem wir eigentlich jetzt im März anfangen wollten zu bauen, hat uns der Nahwärmebetreiber vor Ort jetzt sein neuestes Kostenupdate für 2024 zugesandt. Darin heisst es im Grunde, dass man ein kaltes Nahwärmenetz betreiben möchte mit etwa 38 Grad für die Fußbodenheizung und einen zweiten Strang legen möchte von etwa 70 Grad für die Trinkwassererwärmung. Ein Warmwasserspeicher oder eine Solaranlage im Haus zur Trinkwassererwärmung sind vertraglich ausgeschlossen. DIe Arbeitsleistung sollen 15 cent/kWh betragen, was ohnehin schon sehr hoch ist. Mein Problem ist allerdings die verlangte Anschlussleistung von 15 KW, die nach Aussage des Wärmebetreibers so hoch sein muss, da ja im 2. Nahwärmestrang das 70 Grad warme Wasser immer bereit gestellt wird. Für jedes KW Anschlussleistung werden pro Jahr 119 € Grundpreis berechnet. Das wären dann alleine Grundpreis 1785 € im Jahr. Mit allem drum und dran bezahlen wir über 300 €/Monat am Ende für die Erwärmung eines KfW 55 Haus !? MEINE FRAGE: Kann der Nahwärmebetreiber wirklich diese 15 KW Anschlussleistung vorschreiben und Warmwasserspeicher einfach ausschliessen. Für die reine Erwärmung des Hauses wären ja im Grunde etwa 6 KW ausreichend. Hat überhaupt jemand schon davon gehört, dass es einen Starng für die Fußbodenheizung in der Nahwärme gibt und einen zweiten Strang für die Warmwasserbereitstellung fürs Trinkwasser ?