Climbee
Nicht ganz richtig - es ist völlig irrelevant ob dem Bürgermeister oder dem Gemeinderat das Haus so gefällt oder ob sie MEINEN es paßt oder paßt nicht in den Ort. Das Problem hatten wir ja: Gemeinderat und Bürgermeister waren strikt dagegen (andere Firstrichtung, so was hatten wir noch nie, zu modern etc.)
Übergeordnete Baubehörde (LRA und somit letztendlich entscheidende Instanz) meinte dagegen: alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, kann so gebaut werden.
Der Geschmack und das Gefallen von Bürgermeister und Gemeinderat kann nie und nimmer ein Entscheidungskriterium sein - wo kämen wir dahin.
Uns hat das Gezicke der Gemeinde insgesamt 2 Jahre gekostet, aber im Nachhinein war es das wert - wir konnten so bauen, wie wir wollten. Ich gebe aber zu, daß das Nerven kostet und ich zeitweise mit meiner Kraft am Ende war und beinah aufgegeben hätte. Da war unser Architekt dann immer super cool. Der hat immer gesagt: das kriegen wir so durch - es gibt aus rechtlicher Sicht nix, was dagegen spricht.
Wir sind auch vorab ins gemeindliche Bauamt, haben uns erkundigt, abgesprochen etc. Der Mitarbeiter im Bauamt ist aber nicht im Gemeinderat und die wollten einfach nicht (und konnten auch nicht richtig Pläne lesen - es war einfach unbeschreiblich, wieviel Dummheit sich da auf kleinstem Raum befand. Ich denke noch heute mit Grauen dran)
Das Ende vom Lied war, daß nach wiederholter Ablehnung durch die Gemeinde, der zuständige Referent im Bauamt des LRA einen deutlichen Brief an die Gemeinde geschickt hat und begründet hat, warum der Bau so erfolgen kann und darf. Das war also der arme Kerl, der dadurch mehr Arbeit hatte. Dann muß man noch die Frist abwarten, in der die Gemeinde die Möglichkeit des Einspruchs über das Verwaltungsgericht hat. Meine Nerven lagen da schon ziemlich blank und ich bibberte, aber unser Architekt war noch immer die coole Sau in Person und meinte nur: laß nur, das Verwaltungsgericht folgt der Aussage der übergeordneten Baubehörde. Da müßten die von der Gemeinde schon sehr gute Argumente habe und das haben sie nicht.
Und recht hatte er.
Übergeordnete Baubehörde (LRA und somit letztendlich entscheidende Instanz) meinte dagegen: alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, kann so gebaut werden.
Der Geschmack und das Gefallen von Bürgermeister und Gemeinderat kann nie und nimmer ein Entscheidungskriterium sein - wo kämen wir dahin.
Uns hat das Gezicke der Gemeinde insgesamt 2 Jahre gekostet, aber im Nachhinein war es das wert - wir konnten so bauen, wie wir wollten. Ich gebe aber zu, daß das Nerven kostet und ich zeitweise mit meiner Kraft am Ende war und beinah aufgegeben hätte. Da war unser Architekt dann immer super cool. Der hat immer gesagt: das kriegen wir so durch - es gibt aus rechtlicher Sicht nix, was dagegen spricht.
Wir sind auch vorab ins gemeindliche Bauamt, haben uns erkundigt, abgesprochen etc. Der Mitarbeiter im Bauamt ist aber nicht im Gemeinderat und die wollten einfach nicht (und konnten auch nicht richtig Pläne lesen - es war einfach unbeschreiblich, wieviel Dummheit sich da auf kleinstem Raum befand. Ich denke noch heute mit Grauen dran)
Das Ende vom Lied war, daß nach wiederholter Ablehnung durch die Gemeinde, der zuständige Referent im Bauamt des LRA einen deutlichen Brief an die Gemeinde geschickt hat und begründet hat, warum der Bau so erfolgen kann und darf. Das war also der arme Kerl, der dadurch mehr Arbeit hatte. Dann muß man noch die Frist abwarten, in der die Gemeinde die Möglichkeit des Einspruchs über das Verwaltungsgericht hat. Meine Nerven lagen da schon ziemlich blank und ich bibberte, aber unser Architekt war noch immer die coole Sau in Person und meinte nur: laß nur, das Verwaltungsgericht folgt der Aussage der übergeordneten Baubehörde. Da müßten die von der Gemeinde schon sehr gute Argumente habe und das haben sie nicht.
Und recht hatte er.