Kann Umbau untersagt werden um Ansicht zu schützen?

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M

mabo

Hallo ich bin neu hier und hab auch gleich ma eine Frage.

Also ich soll die Doppelhaushälfte meiner Großeltern erben, aber es ist etwas klein für mich und meine Familie. Nur war meine Überlegung da Dachgauben einzubauen um das Obergeschoss etwas größer zu bekommen. Nun sagte ein Nachbar mir das solche Umbauten nicht gestattet werden (vom Bauamt) weil das ja die Ansicht der Siedlung verändert. In der der Siedlung stehen 6 Doppelhaushälften die alle gleich aussehen.

Nun meine Frage stimmt das so? Muß ich als Eigentümer meinen Freiraum Einschränken um die Ansicht zu wahren?
Oder ist das einfach nur ein altes Ostdeutsches Gesetz das es so nicht mehr gibt??

Danke für Hilfe
 
6

6Richtige

Hallo mabo,

was sagt denn Dein Architekt den Du für den Bauantrag/Bauanzeige brauchst dazu, der müßte sich doch damit auskennen.
 
M

mabo

Soweit ist glücklicherweise noch nicht.
Aber mein Onkel würde das Haus auch gern haben, nur meine Großeltern würden es mir lieber geben. Wegen meinen 2 Kindern. Nur wenn es sowas gibt und ich das Haus nicht aus/umbauen darf nutzt es mir nichts. Da hab ich in meiner derzeitigen Wohnung mehr Platz und würde es meinem Onkel
überlassen.

Na dann werd ich mal einen Architekten kontaktieren..
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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