M
mabo
Hallo ich bin neu hier und hab auch gleich ma eine Frage.
Also ich soll die Doppelhaushälfte meiner Großeltern erben, aber es ist etwas klein für mich und meine Familie. Nur war meine Überlegung da Dachgauben einzubauen um das Obergeschoss etwas größer zu bekommen. Nun sagte ein Nachbar mir das solche Umbauten nicht gestattet werden (vom Bauamt) weil das ja die Ansicht der Siedlung verändert. In der der Siedlung stehen 6 Doppelhaushälften die alle gleich aussehen.
Nun meine Frage stimmt das so? Muß ich als Eigentümer meinen Freiraum Einschränken um die Ansicht zu wahren?
Oder ist das einfach nur ein altes Ostdeutsches Gesetz das es so nicht mehr gibt??
Danke für Hilfe
Also ich soll die Doppelhaushälfte meiner Großeltern erben, aber es ist etwas klein für mich und meine Familie. Nur war meine Überlegung da Dachgauben einzubauen um das Obergeschoss etwas größer zu bekommen. Nun sagte ein Nachbar mir das solche Umbauten nicht gestattet werden (vom Bauamt) weil das ja die Ansicht der Siedlung verändert. In der der Siedlung stehen 6 Doppelhaushälften die alle gleich aussehen.
Nun meine Frage stimmt das so? Muß ich als Eigentümer meinen Freiraum Einschränken um die Ansicht zu wahren?
Oder ist das einfach nur ein altes Ostdeutsches Gesetz das es so nicht mehr gibt??
Danke für Hilfe