wir stehen gerade vor der Entscheidung ob wir mit einem
Architekten die Planungsphasen L1-3 machen um damit dann einen GU zu beauftragen oder lieber direkt ein Kataloghaus nehmen und dann ggf. mir der Hausbaufirma anpassen.
Mein "Hausbau-Fahrplan, auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI!" ist gerade frisch in die Verlängerung ("Hausbau-Fahrplan reloaded") gegangen, gestern mit dem Kapitel Teigruhe/Weichenstellung. Zwischen Kataloghaus und freier Architekt gehört m.E. kein "ODER". Ein Kataloghaus ist unter zwei Bedingungen eine empfehlenswerte Überlegung, nämlich:
1. man ist eine Normalfamilie und
2. das Grundstück hat keinen so starken Hang, daß es für einen "Wohnkeller" plädieren würde.
Oder natürlich, die Bedingungen 1. UND 2. sind nicht erfüllt, und das Wohnraumangebot im UG entspräche dem Mehrbedarf gegenüber demjenigen einer Normalfamilie.
Kataloghäuser sind regelmäßig auf Familien 2E2K zugeschnitten, ein drittes Kind oder ein zweites Home Office sind "Killerapplikationen" für die Anwendbarkeit eines Katalogentwurfes.
Bei einem Kataloghaus sind auch in steinerner Bauweise die Leistungsphase 4 und 5 besser beim GU angesiedelt, insofern ist der Mandatsumfang Leistungsphase 1 bis 3 schon richtig - allerdings würde ich auch dann in zwei Vertragstranchen vorgehen (Modul A und nach der Teigruhe/Weichenstellung dann Leistungsphase 3). Auch das Kataloghaus würde ich mit dem freien Architekten modifizieren.
- Was sind die Kosteneinsparungen gegenüber einen Kataloghaus von GU gegenüber einen individuell geplanten Haus, dass dann mit GU realisiert wird?
- Übernimmt der GU auch im vom Architekten geplanten Haus alle Gewährleistungen, die er bei eigener Planung übernimmt?
- Wie realistische kann ein Architekt die anhaltenden Baukosten einschätzen, sofern ein preislicher Rahmen vorgegeben wird.
(1) der wesentliche Vorteil ist die Ausgereiftheit, und erst nachrangig Kosteneinsparungen (in der Hauptsache durch die Typenstatik), und die Kalkulation ist erprobter, was auch in die Beantwortung von (3) hineinspielt. Die Kostenschätzung des Architekten hat in der Leistungsphase 3 systembedingt noch einige Unschärfe. Auch der GU muß hier noch "zocken", wenn er seinen Angebotspreis nennt (und garantiert). (2) Die Gewährleistung ist in beiden Fällen gleich im Wesentlichen durch das Baugesetzbuch geregelt und immer Auftragnehmersache. Die Berufshaftpflicht des Architekten ist ein anderes Paar Schuhe.
In Vermeidung von Doppelungen ;-)
Benutzt die Forensuche für meine Beiträge zu den Suchworten "Hausbau-Fahrplan", "Gerddieter", "Einzelvergabe", "Eigenvergabe", "Ausschreibung" sowie "Regiestunden".
Ich empfehle Euch folgendes Vorgehen:
1. lest hier mit den Forensuche-Begriffen wie "Hausbau-Fahrplan", "Gerddieter", "Einzelvergabe"/"Eigenvergabe" die bereits bestehenden Threads zum Vorgehen bei der Hausplanung; [... ... ...]
6. leitet aus dem Rücklauf Eurer Preisanfrage eine Entscheidung ab, ob die Leistungsphase 3 (Entwurf) steinern oder hölzern geplant werden soll und beauftragt den Architekten für den weiteren Weg (siehe Beiträge zu den o.g. Suchworten).