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ypg
Man sollte Dir noch mit auf den Weg geben: der Job eines Maklers ist der Verkauf eines Grundstücks bzw Immobilie. Er ist kein Sachverständiger, noch Vertreter vom Bauamt. Er handelt nach Wissen (und Gewissen ;) ). Letzteres haben einige schwarze Schafe (der Branche) nicht.Ich habe noch eine weitere Frage: Der Makler hatte bei der Besichtigung des Grundstücks gesagt, dass die Hausfronten in etwa in einer Linie stehen sollten (so sei die Forderung mit der Nachbarbebauung zu verstehen).
Also, nehm die Hinweise des Maklers als Grund, beim Bauamt selbst nachzufragen oder selbst den Bebauungsplan zu studieren und auch zu verstehen. Gleiches gilt für die ganzen Bauordnungen Deines Landes bzw Landesbauordnung usw.