Kauf eines Grundstücks mit Grundschuld

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Kisska86

Kisska86

Klar kann der Käufer die Grundschuld übernehmen. Z.B. wenn er beider gleichen Bank finanziert. Er muss ja nicht löschen und wieder neu eintragen lassen. Die Grundschuld ist aber keine Hypothek und somit nicht an einen Kredit gebunden! Der Verkäufer kann seinen Kredit normal weiter zahlen, aber er muss dann seiner Bank eine Ersatzsichereit bieten. Denn die Grundschuld geht wenn dann mit auf den Käufer über... Ist das verständlich?
 
E

elaxel84

Danke. Genau deine Aussage bringt mich weiter. Danke danke danke!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
P

Phantom

Hallo Leute,

ich habe eine Frage zu folgender Situation:
vor wenigen Tagen haben wir den Kaufvertrag unterschrieben sowie den Antrag mit der Grundschuld für die Bank gemeinsam mit dem Notar fertig gemacht. Frist 4 Wochen um das Geld zu überweisen. Jetzt ist es so, dass der Notar immer noch nichts gemacht hat und nichts an die Bank geschickt hat sondern jetzt erstmal im Urlaub ist. Mein Problem ist, wenn der Notar aus dem Urlaub kommt, ist mein Bankberater im Urlaub, daher verzögert sich die Geschichte um 5 Wochen, somit kann das Geld nicht rechtzeitig überweisen werden. Wer trägt hier die Schuld? Was würdet Ihr mir raten?

Gruß
 
f-pNo

f-pNo

Wende Dich nochmal an den Bankberater.
Dieser sollte eigentlich eine Vertretung haben und diese entsprechend instruieren.

Schildere ihm kurz, dass der Notar im Urlaub ist (wie lange?) und es daher in der Folge relativ zügig und reibungslos abgewickelt werden muss. Damit sollte er seinen Vertreter sowie die (verantwortliche Mitarbeiter der) Kreditabteilung sensibilisieren, welche ja bei Vollständigkeit aller notwendigen Unterlagen das Geld frei gibt.

Sollte der Zahlungszeitpunkt heranrücken und sich nix tun: Druck über den Vertreter Deines Beraters machen und den Verkäufer informieren, dass es aufgrund der Urlaubssituation bei Notar und Bank zu Verzögerungen kommen kann.
 
T

toxicmolotof

Welches Gericht in Deutschland schafft es denn, eine Grundschuld binnen 3 Wochen einzutragen. Das ist doch fast ein Ding der Unmöglichkeit.

Wurde evtl. auch eine Rangescheinigung (kostet extra) beauftragt? Dann habt ihr noch eine halbwegs realistische Chance, dass es funktionieren könnte.
 
f-pNo

f-pNo

Welches Gericht in Deutschland schafft es denn, eine Grundschuld binnen 3 Wochen einzutragen. Das ist doch fast ein Ding der Unmöglichkeit.

Wurde evtl. auch eine Rangescheinigung (kostet extra) beauftragt? Dann habt ihr noch eine halbwegs realistische Chance, dass es funktionieren könnte.
Hast Recht - ich ging davon aus, dass diese mit dabei wäre.
Bei uns dauerte der Eintrag über 2 Monate.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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