Hallihallo,
vielen lieben Dank erstmal für eure Antworten!
- Achtung ! - nicht nur, weil ich Nichtjurist bin, ist und ersetzt meine Meinungsäußerung keine Rechtsberatung -
Aus meiner Sicht würde das fragliche Geld (Deine Frau betreffend) in der beschriebenen Konstellation gleich zweimal übergehen, nämlich als Schenkung der Familie an Dich und als Schenkung von Dir an sie. Ein Erbverzicht in der Höhe der direkt an Deine Frau gegebenen Schenkung könnte eleganter sein (?), würde ich an berufener Stelle fragen. Oder gibt es gar gemeinsame Kinder ? ... in jedem Fall sehe ich hier eine Fragestellung, die in einem solchen Forum nur auf der Ebene des Meinungsaustausches (und entsprechend unzureichend) erörtert werden kann.
Ja, wir haben aktuell bisher 1 gemeinsames Kind, ein weiteres soll noch folgen, ist aber noch nicht auf dem Weg. Da ich gerade von der Situation etwas überrannt bin und mich in die Rechtslage noch nicht einarbeiten konnte, suche ich "erstmal" hier
nur um Rat, Tipps und Meinungsaustausch. Natürlich werden wir das noch über den Notar mit abklären (lassen). Aber was haben da der/die Kinder mit zu tun?
P.S.: Bist du immer so lange wach?
Hallo Birkenfelder
da gibt es sicherlich mehrere Möglichkeiten:
1. Deine Eltern geben dir, sagen wir 100.000 Euro, für das Grundstück. Gleichzeitig verzichtest du (mündlich oder schriftlich) bei dem Antritt auf das Erbe auf 100.000 Euro. Du kaufst das Grundstück und gibst dem Verkäufer die 100.000 Euro. Alles paletti. Sollte in einer normalen Familie so laufen können.
Jetzt kommt das Problem: Kaufst du das Grundstück und lässt es im Grundbuch auf deinen Namen eintragen, gehört dir das Grundstück und du kannst mit dem Haus später machen, was du willst. Deine Frau hat keine Einspruchmöglichkeit. Gut, im Falle einer Scheidung kann sie den Zugewinnausgleich fordern. Aber du allein besitzt das Haus. Wenn du fair bist, nimmst du deine Frau mit ins Grundbuch und ihr regelt vertragsrechtlich (über Notar) den Ausgleich für das Grundstück im Falle einer Scheidung.
2. Deine Eltern schenken dir hochoffiziell die 100.000 Euro (da gibt es einen steuerfreien Betrag). Du zahlst an das Finanzamt die Schenkungssteuer und alle: deine Eltern, du und der Staat haben alles richtig gemacht und sind glücklich.
Dies ist meine Laienmeinung.
Steven
Das ist auch bisher so meine Tendenz. Wir würden das schriftlich festhalten, (von beiden Seiten mit Unterschrift) dass ich zum Tag X einen Betrag Y als Vorauszahlung bekommen habe und das dann im Erbfall von Gesamtsumme Z abgezogen wird. Ich hoffe ihr wisst was ich meine? Im Grundbuch hätte ich meine Frau aber trotzdem gerne drin stehen, weil sie ja natürlich für das Haus finanziell mit aufkommt.
Bei Schenkung und Erbe an die Kinder beträgt der Steuerfreibetrag 400.000€ pro Kind. Nach Ablauf einer 10-jährigen Frist kann man den Freibetrag von 400.000€ wieder erneut in Anspruch nehmen sofern genug Vermögen zum verschenken/vererben vorhanden ist.
Sollte innerhalb der Frist ein Sachverhalt eintreten bei dem Kosten vom Staat für den Schenker ( z. B. Pflegeheim) übernommen werden kann der Staat die Rückabwicklung der Schenkung fordern.
Grüße
Diesen Steuerfreibetrag von 400.000€ habe ich bereits so im Kopf gehabt. Diesen werden wir aber nicht mal ansatzweise erreichen mit dem Grundstückspreis. Wir hoffen natürlich, dass meine Familie nicht so "schnell" pflegebedürftig wird. Aber man weiß ja nie, wie das Leben noch mit einem spielt.
Auf jedenfall nochmals vielen Dank für eure Hinweise!
Das ist schon etwas aufregend, wenn aus dem Traum nach Grundbesitz und Hausbau auf einmal so schnell etwas konkretes werden kann!