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aero2016
ne, das ist schon klar. Aber @11ant hatteHab ich irgendwas verpasst? Hier geht es doch um erwachsene Kinder?! Die dürfen sich doch was schenken lassen bzw. dürfen ja wohl selbst entscheiden, ob sie der Verantwortung gewachsen sind?
die glorreiche Idee, dass das Grundstück auf den Namen des gemeinsamen Kindes laufen soll, um den Trennungsfall bestmöglich zu regeln. Jedenfalls habe ich @11ant so verstanden.
Und das geht eben aller Voraussicht nach nicht, es sei denn man kann das Familiengericht, bzw den von diesem bestellten Ergänzungspfleger davon überzeugen, dass das für das Kind nicht rechtlich nachteilig ist.
Versuchen kann man‘s natürlich.