H
Heidegeist
Wir haben die Möglichkeit von der Gemeinde ein Grundstück in einem geplanten Neubaugebiet zu erwerben. Ein Kaufvertragsentwurf wurde uns bereits zugeschickt(nur 5 Seiten!).
Das Problem ist, dass die Flurstücke des geplanten Neubaugebietes noch nicht verschmolzen sind und die Grundstücke dadurch auch noch nicht parzelliert sind. Ein Teilungsvorschlag (vom Rat genehmigt) wurde veröffentlicht und Interessenten konnten sich auf die einzelnen Grundstücke bewerben. Die Endvermessung der Grundstücke steht ebenfalls noch aus(Aussage Bauamt). Grundsteine sind aber bereits gesetzt worden(?!) und der bebauungsplan liegt vor.
Frage1:
Nun wird im Vertragsentwurf nur auf das Grundstück im Teilungsvorschlag verwiesen. Sämtliche Grundbuchinformationen existieren nicht. Da es ja vermutlich noch keine neue Flurstücksnummer/ bzw. Grundbuch für die neuen Grundstücke gibt….oder täusche ich mich da?
Frage2:
Desweitern wird die Sachmängelhaftung komplett ausgeschlossen. Machen das alle Kommunen so?
Frage3:
Und es wird auf eine „Erwerbsvormerkung“ beiderseitig Verzichtet mit Hinblick auf die öffentlich-rechtliche Körperschaft des Verkäufers (Gemeinde).
Evtl. aus dem Grund da das neue Grundstück (Flurstück) noch kein Grundbuch hat, wo man es eintragen könnte?
Frage4:
Reicht der Satz zum Ausschluss von Altlasten?
„ Die Verkäuferin schuldet eine grundbuchlich lastenfreie Eigentumsverschaffung des noch zu vermessenden Kaufflurstücks“
Alles irgendwie anders, als ich es mal gelernt hatte...:confused:
Das Problem ist, dass die Flurstücke des geplanten Neubaugebietes noch nicht verschmolzen sind und die Grundstücke dadurch auch noch nicht parzelliert sind. Ein Teilungsvorschlag (vom Rat genehmigt) wurde veröffentlicht und Interessenten konnten sich auf die einzelnen Grundstücke bewerben. Die Endvermessung der Grundstücke steht ebenfalls noch aus(Aussage Bauamt). Grundsteine sind aber bereits gesetzt worden(?!) und der bebauungsplan liegt vor.
Frage1:
Nun wird im Vertragsentwurf nur auf das Grundstück im Teilungsvorschlag verwiesen. Sämtliche Grundbuchinformationen existieren nicht. Da es ja vermutlich noch keine neue Flurstücksnummer/ bzw. Grundbuch für die neuen Grundstücke gibt….oder täusche ich mich da?
Frage2:
Desweitern wird die Sachmängelhaftung komplett ausgeschlossen. Machen das alle Kommunen so?
Frage3:
Und es wird auf eine „Erwerbsvormerkung“ beiderseitig Verzichtet mit Hinblick auf die öffentlich-rechtliche Körperschaft des Verkäufers (Gemeinde).
Evtl. aus dem Grund da das neue Grundstück (Flurstück) noch kein Grundbuch hat, wo man es eintragen könnte?
Frage4:
Reicht der Satz zum Ausschluss von Altlasten?
„ Die Verkäuferin schuldet eine grundbuchlich lastenfreie Eigentumsverschaffung des noch zu vermessenden Kaufflurstücks“
Alles irgendwie anders, als ich es mal gelernt hatte...:confused: